Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Müllentsorgung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für die erstmalige Beistellung von Müllgefäßen und die Einbeziehung von Liegenschaften in die regelmäßige Müllabfuhr kann es je nach Rechtslage im Bundesland notwendig sein, dass ein schriftliches Ansuchen gestellt wird.
Um Sperrmüll beseitigen zu lassen, ist meist ein gesonderter Termin mit der zuständigen Stelle zu vereinbaren. Als Sperrmüll werden sperrige Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die öffentlichen Restmüllsäcke passen, bezeichnet (z.B. Matratzen, Waschbecken, Fenster, Sportartikel, Gartenmöbel, Bodenbelagsrollen, Kunststoffrohre). Die Sperrmüllabfuhr ist meistens kostenpflichtig.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde bzw. der Magistrat
- In Wien: Die MA 48 (→ Stadt Wien) – Wiener Abfallwirtschaft
Hinweis
In manchen Gemeinden wird der Müll durch Privatfirmen entsorgt. Es ist ratsam, sich diesbezüglich bei der Gemeinde zu erkundigen.
Kosten
- Das Ansuchen ist in der Regel gebührenfrei.
- Die Kosten der Bereitstellung der jeweiligen Müllgefäße sind unterschiedlich geregelt.
Zusätzliche Informationen
Bei Neubauten ist die Festlegung der Aufstellplätze für Müllbehälter ein Bestandteil der Baueinreichung. Es ist empfehlenswert, den Aufstellplatz der Mülltonnen so zu planen, dass die Entleerung auch ohne Anwesenheit möglich ist.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Landes-Abfallwirtschaftsgesetze, Abfallwirtschaftskonzepte, Abfallwirtschaftspläne und Richtlinien der Bundesländer
Zum Formular
- Altpapiergefäße – Abbestellung
- Altpapiergefäße – Bestellung
- Biotonne – Abbestellung
- Biotonne – Bestellung
- Restmüllgefäße – Abbestellung
- Restmüllgefäße – Bestellung
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion