Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Auskunft für Hausverwaltungen und Eigentümer
Allgemeine Informationen
Hausverwaltungen sowie Eigentümerinnen/Eigentümer einer Liegenschaft können eine Auskunft über die Namen und Adressen aller in dem Haus (auf einer Stiege oder in einer Wohnung) angemeldeten Personen beantragen.
Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer können eine Auskunft über die Namen aller in ihrer Wohnung angemeldeten Personen beantragen.
Die übermittelten Meldedaten dürfen nur benützt werden, um Pflichten nach dem Meldegesetz zu erfüllen und um Rechte gegenüber Hausbewohnerinnen/Hausbewohnern bzw. Bewohnerinnen/Bewohnern der betreffenden Eigentumswohnung geltend zu machen.
Voraussetzungen
- Nachweis des Eigentums am Haus oder an der Wohnung (in der Regel durch Vorlage eines Grundbuchsauszugs)
- Für Liegenschafts- bzw. Hauseigentümerinnen/-eigentümer, wenn die Liegenschaft/das Haus im Eigentum mehrerer Personen steht, zusätzlich:
- Beschluss der Mehrheit der Eigentümerinnen/Eigentümer (Mehrheit der Anteile), außer es ist eine Hausverwaltung bestellt und diese stellt den Antrag
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde
- Das Gemeindeamt
- In Statutarstädten: der Magistrat
Verfahrensablauf
Die Auskunft können Sie formlos persönlich oder schriftlich beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis des Eigentums: in der Regel aktueller Grundbuchsauszug der betreffenden Liegenschaft
- Gegebenenfalls Verwaltungsvollmachten oder Mehrheitsbeschluss (siehe unter "Voraussetzungen")
Bei schriftlichen Anträgen müssen die amtlichen Urkunden im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Abschrift beigelegt sein.
Kosten
Für den Antrag
- Mündlich: gebührenfrei
- Schriftlich: 21 Euro
Für die Auskunft
- Bundesverwaltungsabgabe:
- Auskunft über die erste Person: 5,45 Euro
- Auskunft über jede weitere Person: 2,10 Euro
Zusätzlich
- Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
- 6 Euro pro Bogen, maximal 36 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 20 Abs 1 Meldegesetz (MeldeG)
