Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Haag |
Verordnung |
Betrieb lärmentwickelnder Rasenmäher |
verboten:
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Hadersdorf-Kammern |
Verordnung |
Benützung von Rasenmähern und Kreissägen |
verboten:
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Haidershofen |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Hainburg an der Donau |
Verordnung |
Gartenpflege (Rasenmähen, Hecken- und Baumschnitt) |
verboten:
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Hainfeld | Verordnung | Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten |
verboten:
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Haslau-Maria Ellend |
keine Vorgaben |
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Haugschlag |
keine Vorgaben |
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Hauskirchen |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Heiligenkreuz |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern |
verboten:
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Heldenberg |
keine Vorgaben |
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Herzogenburg |
Verordnung |
Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren |
verboten:
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Himberg |
Verordnung |
Rasenmähen mit Motormähern im verbauten Gemeindegebiet |
verboten:
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Hinterbrühl |
Verordnung |
Inbetriebnahme von lärmverursachenden Maschinen, Apparaten und Geräten wie z.B. Rasenmäher, Motorsägen, Kreissägen u.a. |
verboten:
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Hochneukirchen-Gschaidt |
keine Vorgaben |
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Hochwolkersdorf |
keine Vorgaben |
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Hof am Leithaberge |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Höflein |
keine Vorgaben |
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Höflein an der Hohen Wand |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) gilt nicht für: unaufschiebbare landwirtschaftliche Tätigkeiten |
verboten:
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Hohenau an der March |
keine Vorgaben |
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Hohenberg |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Hoheneich |
Verordnung |
Verrichtung von stark lärmender Haus- und Gartenarbeit, insbesondere der Betrieb von Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten (z.B. Rasenmäher, Häcksler, Kreis-, Band-, oder Kettensägen, usw.) unabhängig von der Art ihres Antriebes |
verboten:
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Hohenruppersdorf | Verordnung | Rasenmähen mit kraftstoffbetriebenen Rasenmähern und Motorsensen im Ortsgebiet sowie 300 Meter im Umkreis von bewohntem Gebiet |
verboten:
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Hollenstein an der Ybbs |
keine Vorgaben |
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Hürm |
keine Vorgaben |
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion