Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Erwerb der Staatsbürgerschaft bei vermeintlicher Abstammung
In diesem Fall geht es um eine Fremde/einen Fremden, die vermeintliche Staatsbürgerin/der vermeintlicher Staatsbürger kraft Abstammung war. Eine Feststellung der Vaterschaft oder ein Vaterschaftsanerkenntnis hat jedoch nachträglich ergeben, dass keine Abstammung vorlag. Die betroffene Person erwirbt die Staatsbürgerschaft rückwirkend mit dem Tag der Geburt mittels Anzeige. Die Behörde stellt den rückwirkenden Erwerb mit Bescheid fest.
Beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige ist das Ausscheiden aus dem bisherigen Staatsverband grundsätzlich nicht erforderlich.
Beispiel
Die Mutter ist keine österreichische Staatsbürgerin, aber ihr Ehemann und vermeintlicher Vater A des ehelich geborenen Kindes ist österreichischer Staatsbürger. Das Kind wird in aufrechter Ehe geboren und daher aufgrund der Staatsbürgerschaft des vermeintlichen Vaters als österreichischer Staatsbürger gesehen. Wenn sich nun später entweder durch die Feststellung der Vaterschaft oder durch ein Vaterschaftsanerkenntnis des tatsächlichen Vaters herausstellt, dass A nicht Vater des Kindes ist, dann kann auch das Kind nicht die österreichische Staatsbürgerschaft mittels Abstammung von A erworben haben. Das Kind kann eine schriftliche Anzeige einbringen und die Behörde wird den rückwirkenden Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft feststellen.
Rechtsgrundlagen
§ 59 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres