Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Heim
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Wenn die Pflege und Betreuung von Kindern mit schwersten Behinderungen zu Hause für die ganze Familie zu schwierig wird, kann auch eine Heimunterbringung in Betracht gezogen werden.
Bevor eine derartige Entscheidung getroffen wird, sollte geprüft werden, ob Ihnen alle Möglichkeiten familienentlastender Dienste in Ihrem Wohn- und Lebensbereich bekannt sind und genutzt werden. Die in Frage kommenden Heime sollten angeschaut werden und es sollte sich genau über Betreuungs-, Therapie- und Schulangebote, über die Möglichkeit tageweiser Unterbringung und natürlich auch über Besuchs- und Wochenend- bzw. Ferienregelungen informiert werden.
Ein Kind in einem Heim unterzubringen, ist eine weitreichende Entscheidung, die nur die Familie gemeinsam treffen kann und für die es keine allgemein gültigen Regeln gibt.
Es ist sinnvoll sich darüber mit Fachleuten Ihres Vertrauens und auch mit Eltern, die vielleicht schon vor ähnlichen Fragen gestanden sind, zu beraten. Entscheiden muss die Erziehungsberechtigte/der Erziehungsberechtigte selbst als Hauptbetreuungsperson, da sie/er ja auch die meiste Belastung trägt.
Hinweis
Ihr Kind kann auch vorübergehend in einem Heim untergebracht werden und Ihre Entscheidung nach einiger Zeit neu überprüft werden.
Im Falle einer Entscheidung für eine Heimunterbringung, sollte bedacht werden, dass die Beziehung zu Ihrem Kind auf jeden Fall weitergeht und dass eine persönliche Entlastung diese entspannen und daher verbessern kann.
Zuständige Stelle
Das Amt der Landesregierung bzw. die Bezirkshauptmannschaft
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion