Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Wechselkennzeichen

Allgemeine Informationen

Ein Wechselkennzeichen kann für bis zu drei zugelassene Fahrzeuge verwendet werden, wenn

  • diese in dieselbe Obergruppe (Kraftrad, Kraftwagen etc.) fallen und
  • die Kennzeichentafeln desselben Formats und derselben Ausgestaltung auf allen Fahrzeugen verwendet werden können.

Das Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur auf einem der zugelassenen Fahrzeuge geführt werden.

Tipp

Die Digitale Vignette ist nicht mehr an das Fahrzeug, sondern an das (Wechsel-)Kennzeichen gebunden. Es ist daher lediglich eine einzige Digitale Vignette für bis zu drei Fahrzeuge notwendig. Einzelne Klebevignetten für jedes Fahrzeug sind bei Erwerb einer Digitalen Vignette nicht mehr nötig.

Voraussetzungen

Auf der Versicherungsbestätigung müssen alle Kraftfahrzeuge vermerkt sein.

Zuständige Stelle

Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Jedes Fahrzeug muss gesondert zugelassen werden und es wird ein Zulassungsschein pro Fahrzeug ausgestellt.

Hinweis

Falls Sie ein Fahrzeug abmelden, wird dieses in der Zulassungsbescheinigung gestrichen bzw. wird die entsprechende Zulassungsbescheinigung entfernt. Für die zugelassenen Fahrzeuge werden nur jeweils eine hintere und eine vordere Kennzeichentafel ausgefolgt.

Wird bei einem Wechselkennzeichen ein Scheckkartenzulassungsschein beantragt, wird pro Fahrzeug eine Karte ausgestellt. 

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis der Anmelderin/des Anmelders
  • Versicherungsbestätigung
  • Zum Nachweis des Hauptwohnsitzes:
    • Abfrage beim Zentralen Melderegister durch die Zulassungsstelle (Die Kosten werden an die Antragstellerin/den Antragsteller weiterverrechnet.)
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • Nachweis für die Zulassung oder
    • gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis bzw.
    • das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Kfz nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)

Kosten

  • Für die Zulassung (Zulassungsgebühr pro zuzulassendem Fahrzeug)
    • Behördenanteil: 119,80 Euro
    • Bearbeitungsleistung: 60,80 Euro
  • Für die Kennzeichentafeln (einmal die entsprechenden Kosten)
    • Pkw und Lkw: 23 Euro
    • Motorrad: 13 Euro
    • Motorfahrrad: 8,50 Euro
    • Anhänger: 11,50 Euro
    • Zugmaschine: 11,50 Euro
  • Begutachtungsplakette: 2,30 Euro pro Fahrzeug
  • Scheckkartenzulassungsschein: 29,50 Euro

Zusätzliche Informationen

Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden.

Auf Autobahnen oder Schnellstraßen in Österreich ist jedes gerade mit einem Wechselkennzeichen benützte Fahrzeug mit einer gültigen Vignette auszurüsten (muss keine Jahresvignette, kann auch eine 2-Monats- oder 10-Tages-Vignette sein). Die Klebevignette ist nicht an das (Wechsel-)Kennzeichen, sondern an das jeweilige Fahrzeug gebunden.

Tipp

Die Digitale Vignette ist nicht mehr an das Fahrzeug, sondern an das (Wechsel-)Kennzeichen gebunden. Es ist daher lediglich eine einzige Digitale Vignette für bis zu drei Fahrzeuge notwendig. Einzelne Klebevignetten für jedes Fahrzeug sind bei Erwerb einer Digitalen Vignette nicht mehr nötig.

Weiterführende Links

Digitale Vignette (→ ASFINAG)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 19. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur