Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Arbeitslosengeld – Anspruchsdauer
Grundsätzlich kann eine Arbeitsuchende/ein Arbeitsuchender für 20 Wochen Arbeitslosengeld beziehen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Aufgrund verschiedener Umstände kann sich die Dauer der Anspruchsberechtigung verlängern:
Altersgrenze |
Voraussetzung |
Anspruchsdauer |
keine |
156 Wochen (drei Jahre) an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung |
30 Wochen |
ab 40 Jahren |
312 Wochen (sechs Jahre) an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten zehn Jahren |
39 Wochen |
ab 50 Jahren |
468 Wochen (neun Jahre) an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten 15 Jahren |
52 Wochen |
keine |
Absolvierung einer beruflichen Maßnahme der Rehabilitation aus der gesetzlichen Sozialversicherung |
78 Wochen (unter bestimmten Voraussetzungen) |
keine |
Besuch einer Schulungsmaßnahme im Rahmen einer Arbeitsstiftung |
Verlängerung der Bezugsdauer um maximal drei bzw. vier Jahre |
Hinweis
Die Angaben in der Tabelle beziehen sich auf Fälle, in denen bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen eine längere Anspruchsdauer gelten kann. Auch wenn die in der Tabelle genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, wird Arbeitslosengeld (unabhängig vom Alter) aber jedenfalls gewährt, wenn die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Selbstständig Erwerbstätige sind grundsätzlich nicht arbeitslosenversichert. Die oben genannten Fristen verlängern sich daher nicht um Zeiten der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Selbstständig Erwerbstätige müssen aus diesem Grund nach Aufgabe ihrer selbstständigen Tätigkeit, wenn sie die Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllen, mit einer verhältnismäßig kurzen Bezugsdauer rechnen. Es gibt jedoch die Möglichkeit für Selbstständige, freiwillig der Arbeitslosenversicherung beizutreten und dadurch ihren sozialen Schutz zu verbessern.
Hat eine Person Arbeitslosengeld bezogen und dabei die mögliche Anspruchsdauer ausgeschöpft, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Notstandshilfe.
Online-Ratgeber und -Rechner
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Weiterführende Links
- Arbeitslosigkeit selbständig Erwerbstätiger (AMS)
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- Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz