Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Beibehalten der österreichischen Wohnung: Vorkehrungen

Allgemeine Informationen

Wer während des Auslandsaufenthalts die gemietete Wohnung in Österreich nicht aufgeben will, sollte im eigenen Interesse Vorkehrungen treffen, um vor Unannehmlichkeiten bis hin zum Verlust der Wohnung durch Kündigung der Vermieterin/des Vermieters wegen nicht regelmäßiger Verwendung der Wohnung geschützt zu sein. Der Kündigungsgrund liegt nach der Rechtsprechung nur dann nicht vor, wenn feststeht, dass die Mieterin/der Mieter die Wohnung mit Sicherheit in naher Zukunft wieder benötigen wird.

Im Mietrechtsgesetz ist keine bestimmte Dauer der Nichtverwendung festgelegt, die eine Kündigung rechtfertigt. Dies hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab. Nach der Rechtsprechung muss für eine regelmäßige Verwendung die Wohnung wenigstens während eines beachtlichen Zeitraums im Jahr oder während mehrerer Tage in der Woche als wirtschaftlicher und familiärer Mittelpunkt benützt werden. Es reicht nicht, dass die Wohnung als Absteigquartier, als Freizeitwohnung oder zu Lagerzwecken genutzt wird. Wenn die Wohnung (bloß) während eines halben Jahres leer steht, ist das nach der Judikatur noch nicht als Nichtbenützung während eines längeren Zeitraums im Sinn dieses Kündigungsgrundes zu beurteilen.

Besonderes gilt dann, wenn die Nichtbenützung auf eine Ortsabwesenheit der Mieterin/des Mieters aus bestimmten Gründen zurückgeht: Trotz nicht regelmäßiger Verwendung der Wohnung liegt nämlich dieser Kündigungsgrund nicht vor, wenn die Mieterin/der Mieter zu Kur- oder Unterrichtszwecken oder aus beruflichen Gründen (vorübergehend) abwesend ist. In diesen Fällen wird auch eine noch längere Nichtbenützung nicht zur Kündigung führen, wenn mit der Rückkehr der Mieterin/des Mieters noch zu rechnen ist. Auch das hängt aber vom Einzelfall ab. Die Rechtsprechung ist hier zwar recht großzügig, aber doch auch ziemlich unterschiedlich.

Es empfiehlt sich daher, vor längeren Auslandsaufenthalten das Einverständnis der Vermieterin/des Vermieters einzuholen bzw. die neue Situation mit der Vermieterin/dem Vermieter zu besprechen. Darüber hinaus besteht bei neuen Mietverträgen die Möglichkeit einer vertraglichen Festlegung des Auslandsaufenthaltes.

Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Personen, die diplomatischen Status genießen.

Der Mieterschutzverband empfiehlt des Weiteren, Schadensmöglichkeiten, die während der Abwesenheit entstehen können, vorab ins Auge zu fassen und geeignete Vorkehrmaßnahmen zu treffen, indem etwa eine Vertrauensperson damit beauftragt wird, die Wohnung regelmäßig auf Schäden zu kontrollieren bzw. für die Instandhaltung der Wohnung zu sorgen. Dies gilt vor allem im Winter (Wasserrohrschaden).

Zusätzliche Informationen

Gasableserinnen/Gasableser, Rauchfangkehrerinnen/Rauchfangkehrer aber auch Installateurinnen/Installateure zählen zu jenen Personen, denen auch während der Abwesenheit Einlass gewährt werden muss.

Rechtsgrundlagen

Mietrechtsgesetz (MRG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz