Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Tipps für Angehörige und Freunde

Allgemeines

Gesundheitlich riskantem Gebrauch jeglicher psychoaktiver Substanzen sollte entsprechendes Augenmerk geschenkt werden. Insbesondere auch beim Gebrauch von Drogen gibt es Anzeichen, die beachtet werden sollten. Es ist aber wichtig zu beachten, dass diese Hinweise auch auf andere Schwierigkeiten und/oder Störungen zurückzuführen sein können. Wenn bei Angehörigen, Freundinnen/Freunden der Verdacht auf Drogenkonsum besteht, sollte man diese aufmerksam beobachten.

Wenn man aufgrund der Hinweise und Beobachtungen zur Gewissheit gelangt, dass diese Person Drogen konsumiert, sollte man sich jedenfalls an eine Beratungsstelle oder eine Selbsthilfegruppe wenden.

Hinweis:

Es ist wichtig, zu erkennen, dass nur die/der Abhängige selbst den Drogenkonsum beenden kann. Das Suchtmittelgesetz (SMG) geht dementsprechend von der grundsätzlichen Freiwilligkeit der Behandlung aus, sieht aber Anreize vor, sich erforderlichenfalls gesundheitsbezogenen Maßnahmen zu unterziehen.

Hinweise auf Drogenkonsum

  • Wesensänderung
    (Gereiztheit, Aggressivität, Verschlossenheit, Unruhe, Depressivität etc.)
  • Verhaltensänderung
    (zunehmende Nachlässigkeit, Aufgeben von Interessen und Perspektiven über längere Zeit etc.)
  • Aussehensänderung
    (Änderung des Kleidungsstils, Vernachlässigung der Körper- und Zahnpflege, Abmagerung durch Appetitlosigkeit etc.)
  • Konzentrationsstörungen
  • Änderung der Lebensgewohnheiten
  • Straffälligkeit
  • Hoher Geldbedarf oder plötzlicher Geldbesitz

Coabhängigkeit

Die Abhängigkeitserkrankung eines Menschen beeinflusst oft auch das Leben und die Handlungen von Bezugspersonen. Personen, die Verhaltensweisen setzen, die das Suchtverhalten der/des Erkrankten unterstützen – wie die Schuld für die Sucht immer "außen" suchen oder sich bei den Handlungen von Mitleid leiten lassen etc. –, bezeichnet man als coabhängig. Diese "Abhängigkeit von der Abhängigkeit nahestehender Personen" verhindert häufig die Chance auf Veränderung.

Meist sind sich coabhängige Angehörige dieser "nicht helfenden Hilfe" nicht bewusst. Sie sollten der/dem Abhängigen nicht alle Probleme abnehmen, die durch ihre/seine Krankheit entstehen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Sucht ungewollt verlängert wird.

Coabhängige Menschen erkennen dies häufig nicht und statt ihr Verhalten zu ändern, verstärken sie es oft ungewollt noch. Aus dem anfänglich verständlichen "Helfenwollen" entwickelt sich prozesshaft und fortschreitend, wie bei der Entwicklung einer Abhängigkeitserkrankung, eine Abhängigkeit von dieser Situation.

Meist liegt der Grund der Entwicklung einer solchen Coabhängigkeit wie bei einer Abhängigkeitserkrankung in der eigenen Lebensgeschichte (Sehnsüchte, Defizite und traumatische Erlebnisse) und muss als solcher erkannt und behandelt werden. Die/der Coabhängige kann durch volle Konzentration auf die abhängigkeitskranke Person von ihren/seinen eigenen Persönlichkeitsproblemen ablenken und sich als "aufopfernd" und "gut" darstellen.

Anzeichen für eine Coabhängigkeit:

  • Übernahme der Verantwortung für die Abhängige/den Abhängigen
  • Entschuldigung und Rechtfertigung ihres/seines Verhaltens
  • Laufende Unterstützung
  • Abnahme sämtlicher Belastungen
  • Verleugnung der Realität
  • Übermäßige Wachsamkeit und Misstrauen
    • Kontrolle des Verhaltens der Abhängigen/des Abhängigen
    • Ständiger Verdacht des Belogenwerdens

Wenn eine Coabhängigkeit besteht, sollte man sich jedenfalls an eine Beratungsstelle oder eine Selbsthilfegruppe wenden.

Österreichischer Suchthilfekompass (GÖG)

Rechtsgrundlagen

Suchtmittelgesetz (SMG)

Letzte Aktualisierung: 08.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz