Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Treuhänder
Die Treuhänderin/der Treuhänder handelt im eigenen Namen, aber im Interesse einer/eines anderen. Sie/er hat also eigene Rechte im fremden Interesse auszuüben oder auf eine gewisse Zeit zu halten und zu verwalten. Sie/er tritt nicht als Stellvertreterin/Stellvertreter auf.
Eine Treuhänderin/ein Treuhänder führt ein Unternehmen im eigenen Namen und ist doch nur eine "Strohfrau"/ein "Strohmann", weil wirtschaftlich das Unternehmen einer/einem anderen zuzurechnen ist.
Die Treuhandschaft wird als Dienstleistung von Notarinnen/Notaren oder Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälten bei der Abwicklung von Rechtsgeschäften, insbesondere beim Kauf von Grundstücken oder Eigentumswohnungen, angeboten. Sie dient der Absicherung vertraglich vereinbarter Zahlungen gegenüber der Vertragspartnerin/dem Vertragspartner (z.B. des Kaufpreises einer Liegenschaft bis zur Grundbuchseintragung). Je nachdem, ob eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt oder eine Notarin/ein Notar eine Treuhandschaft übernimmt, ist diese vor der ersten Verfügung über das Treugut in das anwaltliche Treuhandbuch einzutragen bzw. deren Beginn und Beendigung dem Treuhandregister des österreichischen Notariats zu melden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Treuhandschaft" finden sich auf oesterreich.gv.at.
