Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Assistenzhund

Als Assistenzhunde gelten Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde.

Überlegungen vor der Anschaffung eines Assistenzhundes

Besonders beim ersten Assistenzhund ist es wichtig, ausführliche Informationen einzuholen (z.B. von erfahrenen Assistenzhundehalterinnen/Assistenzhundehaltern, Vertrauenspersonen und Fachleuten). Welche positiven Erfahrungen gibt es? Welche Verantwortung ist mit der Pflege, Betreuung und dem regelmäßigen Training mit dem Hund im alltäglichen Leben verbunden? Welche Anforderungen an die Mobilität sind damit verbunden?

Achtung:

Voraussetzung für die Beurteilung und Förderung der Anschaffung des ersten Blindenführhundes ist eine Mobilitätsabklärung. Diese steht am Anfang der Entscheidung für einen Blindenführhund und wird im Rahmen des Förderverfahrens beim Sozialministeriumservice (SMS) beantragt. Als Informationsquelle dienen die Webseiten der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die Webseiten der Ausbildungsstellen und auf Assistenz- bzw. Blindenführhunde spezialisierten Vereine im In- und Ausland.

Auswahl der Ausbildungsstelle

Das Hundetraining ist ein freies Gewerbe. Als Qualitätsmerkmal wurde vom Gesundheitsministerium das Gütesiegel "Tierschutzqualifizierte Hundetrainerin/Tierschutzqualifizierter Hundetrainer" eingeführt.

Wenn Sie als Konsumentin/Konsument zur Anschaffung eines Assistenzhundes einen Vertrag abschließen, haftet die Anbieterin/der Anbieter für zugesagte Eigenschaften und Fähigkeiten des Tieres (Gewährleistung). Scheuen Sie sich nicht, mit mehreren Anbieterinnen/Anbietern Kontakt aufzunehmen. Erkundigen Sie sich nach dem Erfahrungshintergrund und der Qualifizierung der Trainerinnen/Trainer. Wie erfolgt die Nachbetreuung durch die Ausbildungsstelle? Eine Liste der Ausbildungsstellen, bei denen die Beurteilungen gemäß den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien durchgeführt werden, übermittelt Ihnen die Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde.

Hinweis:

Die Entscheidung für einen Assistenzhund braucht Zeit. Es kann zu einer Wartezeit auf einen vom Wesen her zu Ihnen passenden Hund kommen (Ausbildungszeit, Qualitätsbeurteilung).

Ausbildung eines bereits im Eigentum befindlichen Hundes zum Assistenzhund

Eine Möglichkeit für erfahrene Hundehalterinnen/Hundehalter ist die Ausbildung eines Assistenzhundes in Selbstverantwortung. Hierbei trägt die Hundehalterin/der Hundehalter von Beginn an das Risiko im Hinblick auf die gesundheitliche Eignung, die Wesenseignung sowie die Ausbildung des Hundes. Die positive Absolvierung der vorgeschriebenen Qualitäts- und Teambeurteilung ist auch hier Voraussetzung für die Anerkennung als Assistenzhund. Scheuen Sie nicht, professionelle Unterstützung durch Trainerinnen/Trainer in Anspruch zu nehmen.

Richtlinien Assistenzhunde

In den vom Sozialministerium erlassenen Richtlinien sind genaue Bestimmungen über die Beurteilung vorgegeben. Die Richtlinien für Assistenzhunde (BMASGPK) finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.

Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde

Das Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde vom Sozialministerium mit der Durchführung der Beurteilung von Assistenzhunden beauftragt.

Kontakt
Veterinärmedizinische Universität Wien
Messerli-Forschungsinstitut
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Telefonnr.: +43 1 25077-2699
E-Mail-Adresse: assistenzhunde@vetmeduni.ac.at

Auf der Webseite der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Vetmeduni) finden Sie weitere Informationen zur Beurteilung der Assistenzhunde, Informationsveranstaltungen und Fortbildungsangebote.

Wann gilt der Hund offiziell als Assistenzhund?

Ein Hund wird erst nach Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG anerkannt. Sie erhalten vom Messerli Forschungsinstitut ein Zeugnis über die positiv absolvierte Teambeurteilung, welches mit einer fünfstelligen Prüfziffer einschließlich Jahreszahl versehen ist. Dies ist die Voraussetzung für die Eintragung des Assistenzhundes in den Behindertenpass durch die örtlich zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (SMS) sowie die Förderung aus öffentlichen Mitteln.

Achtung:

 Der Behindertenpass mit der Zusatzeintragung des Assistenzhundes dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Zutrittsrechten! Die Kenndecke hilft, dass der Assistenzhund in der Öffentlichkeit leicht zu erkennen ist.

Förderung für die Anschaffung eines Assistenzhundes

Die Anschaffung eines Assistenzhundes ist kostenintensiv.

  • Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent können eine Förderung des Sozialministeriumservice zur Anschaffung eines Assistenzhundes erhalten, sofern dieser für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Erhöhung ihrer Mobilität benötigt wird.
  • Die Höhe der Förderung ist bei Blindenführhunden mit der maximal 112-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG und Service- und Signalhunden mit der maximal 40-fachen Ausgleichstaxe gemäß § 9 Abs. 2 erster Satz BEinstG begrenzt.
  • Für nicht berufstätige Personen kann die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden (Sozialministeriumservice).
  • Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung zur Anschaffung eines Assistenzhundes.

Die jeweilige Landesstelle des Sozialministeriumservice (SMS) ist für Individualförderungen aus dem Ausgleichstaxfonds sowie Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen zuständig. Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Sozialministeriumservice stehen für Auskünfte zu den Förderungen zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

§ 39a Bundesbehindertegesetz (BBG)

Letzte Aktualisierung: 06.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz