Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Anerkennung von Lernleistungen

Allgemeine Informationen

Im Rahmen eines Studiums müssen neben anderen Leistungen gewisse Lehrveranstaltungen und Prüfungen absolviert werden. Diese ergeben sich aus einem festgelegten Curriculum (Lehrplan). Es kann sein, dass für eine bestimmte Prüfung eine Lernleistung gefordert wird, die bereits im Rahmen einer anderen Aus- oder Weiterbildung erbracht worden ist. Dann ist es möglich, einen Antrag auf "Anerkennung von Lernleistungen" zu stellen. Mit der Anerkennung gilt die Leistung als erbracht und die anerkannte Prüfung oder sonstige Studienleistung muss nicht noch einmal absolviert werden. In der Europäischen Union erleichtert das ECTS-System die wechselseitige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.

Voraussetzungen

Folgende Lernleistungen können berücksichtigt werden, wenn deren Anerkennung beantragt wird:

  • Anerkennung von Prüfungen und anderen Studienleistungen aus früheren Studien an anerkannten in- und ausländischen Hochschulen
  •  Anerkennung von Lernleistungen aus berufsbildenden und allgemeinbildenden höheren Schulen (z.B. HAK, HTL) bis zu einem Höchstausmaß von 60 ECTS-Credits*
  • Validierung von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen (z.B. Zertifikate einer Fortbildung) bis zu einem Höchstausmaß von 60 ECTS-Credits*, sofern in der Satzung der Hochschule vorgesehen

* Für Lernleistungen von berufsbildenden und allgemeinbildenden höheren Schulen sowie berufliche oder außerberufliche Qualifikationen gilt:
Sie dürfen insgesamt nur bis zu einem Höchstausmaß von 90 ECTS-Credits anerkannt werden.

Fristen

Über die Ankerkennung muss innerhalb einer angemessenen Frist entschieden werden.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Nähere Informationen zum Anerkennungsverfahren erhalten Betroffene unmittelbar von der jeweiligen Hochschule.

Zusätzliche Informationen

Zulassung zu Studium

Im Zulassungsverfahren ist kein eigener Antrag auf Anerkennung eines akademischen Abschlusses oder einer Lernleistung notwendig. Im Rahmen der Zulassung bzw. des Aufnahmeverfahrens zu einem (weiterführenden) Studium (Bachelor-, Master- oder PhD-Studium) werden automatisch die Zugangsvoraussetzungen überprüft (z.B. ein abgeschlossenes, facheinschlägiges Bachelor- bzw. Masterstudium oder ein gleichwertiger Studienabschluss einer anerkannten österreichischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung). Bewerberinnen/Bewerber, deren erforderliche Urkunden (z.B. Abschlüsse) zur Bewerbung nicht aus Österreich stammen, benötigen je nach Staat möglicherweise eine Übersetzung und/oder eine Beglaubigung. 

ERASMUS

Vor einem studentischen Auslandsaufenthalt (z.B. im Rahmen von ERASMUS) besteht die Möglichkeit zu beantragen, dass die Anerkennbarkeit vorab festgestellt wird. Dafür müssen Unterlagen über den Studienteil vorgelegt werden, den man im Ausland absolvieren möchte: Curricula, Beschreibung der Studieninhalte.

Joint programmes

Ein Antrag ist nicht notwendig. Bei grenzüberschreitenden "joint programmes" ist die Vorabanerkennung bereits Bestandteil des gemeinsamen Studienprogramms, daher werden an der ausländischen Partnerhochschule absolvierte Lehrveranstaltungen automatisch mitberücksichtigt. 

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 25. November 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung