Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Akustische und optische Überwachung

Bei der akustischen und optischen Überwachung wird  zwischen einem "großen" und einem "kleinen Lausch- und Spähangriff" unterschieden: Während der "große Lausch- und Spähangriff" die Überwachung von Personen mittels technischer Geräte innerhalb deren Privatsphäre umfasst, bezeichnet man die Überwachung in der Öffentlichkeit oder in der Gegenwart von Ermittlungspersonen als "kleinen Lausch- und Spähangriff".

Die akustische und optische Überwachung ist zulässig

  • im Fall von Entführungen
  • bei verdeckten Ermittlungen
  • bei einer Straftat, die mit mehr als zehn Jahren Haft bedroht ist
  • zur Ausforschung krimineller Organisationen oder terroristischer Vereinigungen

Im Fall von Entführungen kann die Kriminalpolizei die Überwachung von sich aus durchführen, ansonsten ist eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft nach Bewilligung durch das Gericht ( BMJ) erforderlich. Die Verwendung der dabei gewonnenen Unterlagen als Beweismittel ist detailliert geregelt.

Die Betroffenen der Ermittlungsmaßnahme und die Beschuldigten werden nach Abschluss der Ermittlungsmaßnahmen über die Durchführung im Nachhinein von der Staatsanwaltschaft durch Zustellung der Anordnung und der gerichtlichen Bewilligung informiert.

Unabhängiger Rechtsschutzbeauftragter

Wird eine akustische oder optische Überwachung bei Personen vorgenommen, die normalerweise von der Zeugenaussage befreit sind (z.B. Rechtsanwälte, Psychiater), wird die Bewilligung, Anordnung, Genehmigung und Durchführung durch eine besondere, gesetzlich vorgesehene Rechtsschutzinstanz, nämlich dem unabhängigen Rechtsschutzbeauftragten überprüft.

Der unabhängige Rechtsschutzbeauftragte überprüft auch die Überwachung von Personen, die eines mit mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe bedrohten Verbrechens oder des Verbrechens der kriminellen Organisation bzw. der terroristischen Vereinigung verdächtigt werden und Personen, die mit solchen Beschuldigten Kontakt haben.

Der Rechtsschutzbeauftragte legt bei der Prüfung des Eingriffs besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Grundrechte des von der Überwachung Betroffenen, der von dem Eingriff in der Regel keine Kenntnis hat. Der Rechtsschutzbeauftragte kann in bestimmten Fällen Einspruch gegen eine Anordnung oder Beschwerde gegen die Bewilligung einer Ermittlungsmaßnahme erheben.

Rechtsgrundlagen

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion