Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Religionsgemeinschaften in Österreich – Rechtsgrundlagen
Allgemeine Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften
- Anerkennungsgesetz 1874 (Gesetz betreffend die gesetzliche Anerkennung von Religionsgesellschaften)
Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
- Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich (ALEVI): BGBl. I Nr. 39/2015
- Altkatholische Kirche Österreichs: RGBl. Nr. 99/1877
- Armenisch-apostolische Kirche in Österreich: BGBl. Nr. 5/1973 bzw. BGBl. I. Nr. 20/2003
- Evangelische Kirche A.B. und H.B.: BGBl. Nr. 182/1961
- Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich (EmK): BGBl. Nr. 74/1951 in der Fassung BGBl. II Nr. 190/2004
- Freikirchen in Österreich: BGBl. II Nr. 250/2013
- Griechisch-orientalische (=orthodoxe) Kirche in Österreich: BGBl. Nr. 229/1967
- Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich: BGBl. I Nr. 39/2015
- Israelitische Religionsgesellschaft: RGBl. Nr. 57/1890 in der Fassung BGBl. Nr. 48/2012
- Jehovas Zeugen in Österreich: BGBl. II Nr. 139/2009
- Katholische Kirche: insbesondere BGBl. II Nr. 2/1934
- Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) in Österreich: BGBl. Nr. 229/1955
- Koptisch-orthodoxe Kirche in Österreich: BGBl. I. Nr. 20/2003
- Neuapostolische Kirche in Österreich: BGBl. Nr. 524/1975
- Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft: BGBl. Nr. 72/1983
- Syrisch-orthodoxe Kirche in Österreich: BGBl. Nr. 129/1988 bzw. BGBl. I. Nr. 20/2003
Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften
Religionsgemeinschaften, die den Status einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft erlangen, wird der Erwerb der Rechtspersönlichkeit durch einen Feststellungsbescheid bestätigt. Dieser muss den Namen der religiösen Bekenntnisgemeinschaft sowie die nach außen vertretungsbefugten Organe in allgemeiner Bezeichnung enthalten.
Hinweis
Ausführliche Informationen zu den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich und staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion