Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Ausweise und Dokumente

Während und nach Abschluss des Asylverfahrens werden den Asylwerberinnen/den Asylwerbern je nach Verfahrensstand unterschiedliche Dokumente ausgestellt.

Während des Asylverfahrens

Verfahrenskarte (grüne Karte)

Die Verfahrenskarte wird zu Beginn des Asylverfahrens ausgestellt, um die ersten Verfahrensschritte zu erleichtern. Der Asylwerber/die Asylwerberin unterliegt mit der grünen Karte einer Gebietsbeschränkung. Die Verfahrenskarte hat die Bezeichnungen „Republik Österreich“ und „Verfahrenskarte“, Namen, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum sowie ein Lichtbild des Asylwerbers/der Asylwerberin zu enthalten.

Verfahrenskarte_Zulassungsverfahren_ohne.png

Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte)

Wird ein Verfahren zugelassen, wird im Regelfall eine Aufenthaltsberechtigungskarte ausgestellt. Mit dieser wird dokumentiert, dass die Asylwerberin/der Asylwerber nun für die Dauer des Verfahrens ein Aufenthaltsrecht hat. Die Aufenthaltsberechtigungskarte ist kein Identitätsdokument, sie dient nur dem Nachweis der Identität im Verfahren vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Neben der Bezeichnung „Republik Österreich“ und „Aufenthaltsberechtigungskarte“ hat sie Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Lichtbild und Unterschrift des Asylwerbers/der Asylwerberin sowie die Bezeichnung der Behörde und Datum der Ausstellung zu enthalten.

Aufenthaltsberechtigungskarte.png

Bei Zuerkennung von internationalem Schutz

Karte für Asylberechtigte (blaue Karte)

Nach Zuerkennung des Status des Asylberechtigten ist dem/der Fremden eine Karte für Asylberechtigte auszustellen. Die Karte dokumentiert die Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes im Bundesgebiet und dient als Nachweis der Identität. Die Karte für Asylberechtigte hat insbesondere zu enthalten: Die Bezeichnung „Karte für Asylberechtigte“, Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Lichtbild und Unterschrift des/der Asylberechtigten sowie Bezeichnung der Behörde und Datum der Ausstellung. 

Die Karte für Asylberechtigte können Fremde beantragen, die ihren Antrag auf internationalen Schutz ab dem 15. November 2015 gestellt haben und denen der Status des Asylberechtigten ab dem 1. Juni 2016 zuerkannt wurde.

blaue_Karte.png

Karte für subsidiär Schutzberechtigte (graue Karte)

Diese dient dem Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts und ist ein Identitätsdokument. Die Karte für subsidiär Schutzberechtigte hat insbesondere zu enthalten: Die Bezeichnung „Karte für subsidiär Schutzberechtigte“, Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Lichtbild und Unterschrift des/der subsidiär Schutzberechtigten sowie Bezeichnung der Behörde und Datum der Ausstellung.

graue_Karte.png

Konventionsreisepass

Asylberechtigte können die Ausstellung eines Konventionsreisepasses beantragen.

Konventionspass_Cover_und_Datenseite.png
Fotocredit: Österreichische Staatsdruckerei

Fremdenpass für subsidiär Schutzberechtigte

Subsidiär Schutzberechtigte können die Ausstellung eines Fremdenpasses beantragen, wenn sie nicht in der Lage sind, sich ein gültiges Reisedokument ihres Heimatstaates zu beschaffen.

Fremdenpass_Cover_und_Datenseite.png
Fotocredit: Österreichische Staatsdruckerei

Identitätskarte für Fremde

Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte, denen die Ausstellung eines Konventionsreisepasses bzw. Fremdenpasses versagt wurde, können eine Identitätskarte für Fremde beantragen.

Identitaetskarte_fuer_Fremde.png
Fotocredit: Österreichische Staatsdruckerei

Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen

Diese Karten gelten als Identitätsdokumente. Die Inhaberin/der Inhaber erfüllt ihre/seine Ausweispflicht, wenn sie/er diese mit sich führt. Sie haben insbesondere Name, Vorname, Geburtsdatum, Lichtbild, ausstellende Behörde und Gültigkeitsdauer zu enthalten. Zudem sind sie ab Ausstellungsdatum für die Dauer von zwölf Monaten gültig.

Aufenthaltstitel.png
Fotocredit: Österreichische Staatsdruckerei

Duldungskarte

Fremden, deren Aufenthalt im Bundesgebiet geduldet ist, ist eine Karte für Geduldete auszustellen. Sie gilt grundsätzlich für ein Jahr und kann nach Vorliegen der Voraussetzungen um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.

Aufenthaltskarte_quer.png
Fotocredit: Österreichische Staatsdruckerei
Letzte Aktualisierung: 29.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres