Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Allgemeines zu Unterhaltsansprüchen mit Auslandsbezug
Hält sich die/der Unterhaltsberechtigte in Österreich und die/der Unterhaltsverpflichtete im Ausland auf, besteht die Möglichkeit, Unterhaltsansprüche durch einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht geltend zu machen. Mit dem Antrag kann sowohl die Geltendmachung als auch die gerichtliche Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beantragt werden.
Zuständig ist jenes Bezirksgericht, in dessen Sprengel die unterhaltsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Unterhaltsansprüche können nach diesem Verfahren grundsätzlich gegenüber Unterhaltsverpflichteten in allen EU-Mitgliedstaaten und aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen auch in einigen anderen Staaten (z.B. Vereinigte Staaten von Amerika, Australien) geltend gemacht werden.
Wenn zwei oder mehrere EU-Mitgliedstaaten beteiligt sind, gilt für Unterhaltsfragen nicht immer das Recht jenes Staates, in dem der Antrag gestellt wird. Weitere Informationen zur Geltendmachung von Unterhalt in Österreich und anderen EU-Mitgliedstaaten – auch in englischer Sprache – finden sich im Europäischen Justizportal.
Weiterführende Links
Unterhalt in Österreich (→ Europäisches Justizportal)
Rechtsgrundlagen
Auslandsunterhaltsgesetz 2014 (AUG 2014)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz