Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Todesfall/Bestattung im Ausland

Todesfall im Ausland

Wenn österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger im Ausland versterben, entspricht es den internationalen Gepflogenheiten, dass die Behörden des jeweiligen Landes den Todesfall an die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft bzw. Konsulat) melden, welche die Verständigung der nächststehenden Angehörigen/des nächststehenden Angehörigen in die Wege leitet. Die Angehörigenverständigung erfolgt im Regelfall über die lokale Polizeistelle.

Die zuständige Vertretungsbehörde kann bei der Organisation einer Überführung des Leichnams nach Österreich oder einer lokalen Bestattung im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten behilflich sein. Die Verfügung über den Leichnam, Bestattungsart und -ort richtet sich in erster Linie nach dem Willen der verstorbenen Person. Liegt keine Willenserklärung vor und ist ihr Wille auch sonst nicht eindeutig erkennbar, steht den nächsten Angehörigen das Recht der Verfügung zu. Das sind in der Regel Ehepartner, volljährige Kinder, die Eltern oder die Geschwister der/des Verstorbenen (in dieser Reihenfolge). Gibt es keine nahen Angehörigen, steht dieses Recht jener Person zu, die mit der verstorbenen Person bis zu deren Tod in einer Hausgemeinschaft gelebt hat.

Die Überführung der verstorbenen Person muss von einem Bestattungsunternehmen vor Ort in Zusammenarbeit mit einem Bestattungsunternehmen in Österreich durchgeführt werden. Üblicherweise übernimmt der Reiseveranstalter oder das Versicherungsunternehmen die Koordination der Überführung und Deckung der Überführungskosten. Bei Bedarf können auch die Vertretungsbehörden koordinierend unterstützen.

Achtung:

Eine Überführung ins Ausland kann unter Umständen mit erheblichen Kosten verbunden sein. Ihr Bestattungsunternehmen berät Sie dazu.

Eine Überführung des Leichnams oder der Urne aus dem Ausland ist nur dann möglich, wenn sichergestellt ist, dass alle damit verbundenen Kosten von den Angehörigen - eventuell durch eine entsprechende Versicherung - getragen werden. Eine Leichenüberführung aus dem Ausland ist mit sehr hohen Kosten verbunden und ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass diese Kosten gedeckt sind. Eine vor Reiseantritt abzuschließende Reiseversicherung beinhaltet meist auch die Deckung von Überführungskosten im Todesfall. Bitte informieren Sie sich bei den Versicherungsanbietern. Ist kein Versicherungsschutz gegeben, müssen die Angehörigen für die Überführungskosten aufkommen. Sie können diese Aufwendungen aber später unter Umständen im Verlassenschaftsverfahren geltend machen. Sollte sich niemand bereit erklären, die Kosten der Überführung zu übernehmen, oder keine Angehörigen ausfindig gemacht werden können, wird die verstorbene Person normalerweise vor Ort beigesetzt (Armenbegräbnis oder normales Begräbnis).

In manchen Ländern ist eine Kremierung und eine anschließende Urnenüberführung nicht möglich. Darüber hinaus kann aus klimatischen oder gesundheitspolizeilichen Gründen eine Sargüberführung aus manchen Ländern nicht möglich sein.

Erforderlichenfalls kann die Vertretungsbehörde den Hinterbliebenen einen Vertrauensanwalt empfehlen, um vorläufige Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses zu treffen. Dies gilt insbesondere in jenen Staaten, die kein Nachlassverfahren von Amts wegen kennen. Die Inanspruchnahme von anwaltlichen Leistungen kann mit Kosten verbunden sein.

Weitere Schritte, etwa die Ausstellung der Sterbeurkunde oder gegebenenfalls die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zur Feststellung der Todesursache, werden von den dafür zuständigen Behörden des jeweiligen Staates veranlasst. Sie müssen auch nicht – wie bei einem Todesfall in Österreich – eine Anzeige des Todesfalls beim Standesamt machen, es muss lediglich die Bestattung in Österreich organisiert werden.

Bestattung im Ausland

Bei einem Todesfall in Österreich ist eine Bestattung grundsätzlich auch im Ausland möglich, beispielsweise wenn es der Wunsch der Verstorbenen/des Verstorbenen ist. Zunächst ist eine Anzeige des Todesfalls beim Standesamt erforderlich.

Die Überführung muss von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt werden. Zur Überführung der Verstorbenen/des Verstorbenen ins Ausland ist ein mehrsprachiger Leichenpass notwendig. Nähere Informationen zur "Ausstellung einer Überführungsbewilligung/eines Leichenpasses" finden Sie auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 21.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten