Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Rechte und Pflichten von Lehrlingen
Im Lehrvertrag, den der Lehrling und die/der Lehrberechtigte vor Beginn der Ausbildung unterschrieben haben, ist eine Reihe von Regelungen enthalten. Darunter fallen beispielsweise die wichtigsten Rechte und Pflichten (von Lehrling und Ausbilderin/Ausbilder) sowie die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bei einer Lehre.
Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten:
Ein Lehrling muss
- sich bemühen, den Lehrberuf zu erlernen,
- mit den zur Verfügung gestellten Werkzeugen und Materialien sorgfältig umgehen,
- die Berufsschule besuchen,
- Betriebsgeheimnisse in ihrem/seinem Lehrbetrieb nicht weitergeben und
- dienstliche Anweisungen (Aufträge) der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten befolgen.
Auf der anderen Seite haben Lehrlinge gegenüber ihrer Dienstgeberin/ihrem Dienstgeber das Recht darauf,
- in ihrem Lehrberuf ordnungsgemäß ausgebildet zu werden,
- das Lehrlingseinkommen pünktlich zu erhalten,
- unter sicheren und angemessenen Arbeitsbedingungen ausgebildet zu werden,
- vor Überforderung, Gefährdung, Mobbing etc. am Ausbildungsplatz geschützt zu werden und
- die Berufsschule besuchen zu können.
Weiterführende Links
Rechte und Pflichten eines Lehrlings (→ AK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus