Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Wohnen in einer Mietwohnung

Ein Merkmal einer Lebensgemeinschaft ist ein gemeinsamer Lebensmittelpunkt, d.h. das Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung. Eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft ist allerdings nicht vom gemeinsamen Wohnen abhängig. Auch bei getrennten Wohnsitzen (z.B. aus beruflichen Gründen) kann eine Lebensgemeinschaft vorliegen.

Folgende Fälle des Wohnens in einer Mietwohnung im Rahmen einer Lebensgemeinschaft können unterschieden werden:

Beide Lebensgefährten sind Hauptmieter der Wohnung

Die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte kann ohne Zustimmung der Vermieterin/des Vermieters nicht in den Mietvertrag aufgenommen werden. Wenn die Vermieterin/der Vermieter der Aufnahme in den Mietvertrag zustimmt, kommen der neuen Mieterin/dem neuen Mieter dann die gleichen Rechte und Pflichten zu (Zahlung des Mietzinses udgl.).

Wenn sich das Paar bei einer Trennung nicht einigen kann, wer in der Wohnung bleibt, ist die Benützung der Wohnung im außerstreitigen Rechtsweg abzusprechen. Es entscheidet dann ein Zivilgericht, wem der beiden Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten die Wohnung zugesprochen wird. Dabei werden die Dringlichkeit des Wohnbedürfnisses sowie das Wohl gemeinsamer Kinder berücksichtigt.

Ein Lebensgefährte ist Untermieter der Wohnung

Die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte, die/der bei der Partnerin/dem Partner in Untermiete lebt, ist grundsätzlich immer auf die Partnerin/den Partner, die/der in Hauptmiete lebt, angewiesen. Wenn die Hauptmieterin/der Hauptmieter die Wohnung kündigt, hat die Untermieterin/der Untermieter kein Recht weiterhin in der Wohnung zu bleiben. Es besteht kein Kündigungsschutz nach dem Mietrechtsgesetz (MRG).

Die Hauptmieterin/der Hauptmieter kann das Untermietverhältnis lösen und eine Räumungsklage gegen die Untermieterin/den Untermieter einbringen. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Aufrechterhaltung der Wohngemeinschaft für sie/ihn nicht zumutbar ist.

Ein Lebensgefährte ist Bittleiher der Wohnung

Wenn eine Lebensgefährtin/ein Lebensgefährte lediglich in die Wohnung einzieht, ohne sich an den Kosten zu beteiligen, spricht man von einer Bittleihe (Prekarium).

Eintritt in das Mietrecht nach dem Tod des Lebensgefährten

Stirbt die Hauptmieterin/der Hauptmieter, so hat die verbleibende Lebensgefährtin/der verbleibende Lebensgefährte im Teil- bzw. Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) ein gesetzliches Eintrittsrecht in den bestehenden Mietvertrag. Dies gilt auch dann, wenn andere Personen als Erbinnen/Erben zur Erbschaft berufen werden. Voraussetzung für den Eintritt in den bestehenden Mietvertrag ist, dass die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte mindestens drei Jahre mit der Mieterin /dem Mieter im gemeinsamen Haushalt gelebt oder zumindest die Wohnung gemeinsam bezogen hat.

Rechtsgrundlagen

Mietrechtsgesetz

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer