Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Studieren und Arbeiten für Drittstaatsangehörige

Studierende aus Drittstaaten

Studierende aus Drittstaaten dürfen erwerbstätig sein, wenn dadurch die Ausbildung als primärer Aufenthaltszweck nicht beeinträchtigt wird.

Studierende aus Drittstaaten unterliegen dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und benötigen für eine Beschäftigung in Österreich (auch für eine geringfügige) eine Beschäftigungsbewilligung. Diese muss von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber beim Arbeitsmarktservice beantragt werden. Für eine Beschäftigung bis zu 20 Wochenstunden können Beschäftigungsbewilligungen ohne Arbeitsmarktprüfung erteilt werden. Eine Beschäftigung über 20 Wochenstunden ist zwar nicht ausgeschlossen, allerdings kann diese nur genehmigt werden, wenn die Stelle nicht mit Arbeit suchend vorgemerkten inländischen oder integrierten ausländischen Arbeitskräften besetzt werden kann (Arbeitsmarktprüfung).

Aufenthalt zur Arbeitssuche und Unternehmensgründung

Studienabsolventinnen/Studienabsolventen aus Drittsaaten können ihre Aufenthaltsbewilligung "Student" um zwölf Monate zur Arbeitsuche oder Unternehmensgründung in Österreich verlängern, wenn sie

  • an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuniversität
    - ein Diplomstudium zumindest ab dem zweiten Studienabschnitt
    - ein Bachelorstudium,
    - ein Masterstudium, oder
    - ein PhD- bzw. ein Doktoratsstudium
    absolviert und erfolgreich abgeschlossen haben und
  • die allgemeinen Voraussetzungen (wie Krankenversicherungsschutz) erfüllen.

Rot-Weiß-Rot Karte für Studienabsolventinnen/Studienabsolventen

Studienabsolventinnen/Studienabsolventen aus Drittstaaten können nach erfolgreichem Studienabschluss auf eine Rot-Weiß-Rot Karte für Studienabsolventinnen/Studienabsolventen umsteigen, wenn sie

  • an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder akkreditierten Privatuniversität
    - ein Diplomstudium zumindest ab dem zweiten Studienabschnitt,
    - ein Bachelorstudium,
    - ein Masterstudium, ober
    - ein PhD- bzw. ein Doktoratsstudium
    absolviert und erfolgreich abgeschlossen haben,
  • ein ihrem Ausbildungsniveau entsprechendes Beschäftigungsangebot eines konkreten Unternehmens (Arbeitsvertrag) erhalten,
  • für die beabsichtigte Beschäftigung ein monatliches Bruttoentgelt geboten wird, das mindestens dem ortsüblichen Entgelt inländischer Studienabsolventinnen/Studienabsolventen mit einer vergleichbaren Tätigkeit und Berufserfahrung entspricht und
  • die allgemeinen Voraussetzungen (wie Krankenversicherungsschutz) erfüllen.

Für diese Rot-Weiß-Rot Karte ist keine Arbeitsmarktprüfung vorgesehen.

Praktika

Für Ferial- oder Berufspraktika, die im Rahmen des Studiums in Österreich vorgeschrieben sind, ist keine Beschäftigungsbewilligungen erforderlich. Das Praktikum ist von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber spätestens drei Wochen vor Beginn dem Arbeitsmarktservice anzuzeigen. Das Arbeitsmarktservice stellt darüber eine Anzeigebestätigung aus.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 14. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz