Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
Liegt kein schuldhaftes Verhalten vor und willigt die Ehegattin/der Ehegatte nicht in eine Scheidung ein, so kann die andere Ehepartnerin/der andere Ehepartner erst dann erfolgreich auf Scheidung klagen, wenn die häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren aufgelöst und die Ehe unheilbar zerrüttet ist (d.h. es kann nicht erwartet werden, dass die Ehegemeinschaft wiederhergestellt werden kann).
Kommt das Gericht zur Ansicht, dass die Ehe nicht unheilbar zerrüttet ist oder hat die klagende Ehegattin/der klagende Ehegatte das Scheitern der Ehe verschuldet und würde die Scheidung die beklagte Ehegattin/den beklagten Ehegatten beispielsweise wegen ihres/seines Alters hart treffen, so kann das Scheidungsbegehren abgewiesen werden.
Nach sechsjähriger Trennung ist dem Scheidungsbegehren jedenfalls stattzugeben. Auf Antrag der beklagten Ehegattin/des beklagten Ehegatten hat jedoch auch in diesen Fällen ein Schuldausspruch zu erfolgen, wenn die Klägerin/der Kläger allein oder überwiegend zum Scheitern der Ehe beigetragen hat.
