Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Höhe der Familienbeihilfe

Die nachfolgenden Beträge gelten für jene Kinder, die sich ständig in Österreich aufhalten.

Die Familienbeihilfe beträgt für das Kalenderjahr 2025 pro Kind und Monat:

Diese Tabelle enthält die Beträge der Familienbeihilfe für das Kalenderjahr 2025.
Alter des Kindes
Betrag pro Monat
ab Geburt 138,40 Euro
ab 3 Jahren 148 Euro
ab 10 Jahren 171,80 Euro
ab 19 Jahren 200,40 Euro

Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind; wenn sie für

  • zwei Kinder gewährt wird, um 8,60 Euro für jedes Kind,
  • drei Kinder gewährt wird, um 21,10 Euro für jedes Kind,
  • vier Kinder gewährt wird, um 32,10 Euro für jedes Kind,
  • fünf Kinder gewährt wird, um 38,90 Euro für jedes Kind,
  • sechs Kinder gewährt wird, um 43,40 Euro für jedes Kind,
  • sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 63,10 Euro für jedes Kind.
  • Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt 189,20 Euro pro Monat.

Die Gutschrift der monatlichen Familienbeihilfe am Girokonto erfolgt (unabhängig von Samstagen, Sonn- oder Feiertagen) spätestens am 8. des Monats. Dies betrifft Überweisungen auf ein Girokonto innerhalb des SEPA-Raumes.

Achtung:

Im August wird jeweils ein Schulstartgeld von 121,40 Euro für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt. Die Anweisung des Schulstartgeldes erfolgt gemeinsam mit der Auszahlung der Familienbeihilfe für August. Es ist daher kein gesonderter Antrag nötig.

Die Familienbeihilfenbeträge für Kinder, die sich ständig im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz aufhalten, finden sich auf der entsprechenden Informationsseite.

Leben die Eltern im gemeinsamen Haushalt steht der Anspruch auf Familienbeihilfe dem haushaltsführenden Elternteil zu, das ist nach der widerlegbaren gesetzlichen Vermutung die Mutter. Es besteht aber die Möglichkeit des Verzichts zugunsten des anderen Elternteiles, dazu muss vom anderen Elternteil ein Antrag auf Familienbeihilfe (Formular Beih100) beim Finanzamt Österreich gestellt werden und die Verzichtserklärung (Formular Beih99 (PDF, 218 KB)) des vorrangig anspruchsberechtigten Elternteiles abgegeben werden. Nicht möglich ist, dass ein Elternteil auf seinen Anspruch verzichtet, damit eine andere Person, die nicht Elternteil des Kindes ist, die Familienbeihilfe für das Kind bezieht.

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Er muss nicht gesondert beantragt werden. Der Kinderabsetzbetrag ist keine Familienbeihilfe, sondern ein Absetzbetrag, der in Form einer Negativsteuer ausgezahlt wird. Er beträgt 70,90 Euro pro Kind und Monat.

Tipp:

Informationen zur "erhöhten Familienbeihilfe" finden sich im Bereich "Menschen mit Behinderungen" auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 27.11.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt