Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Höhe der Familienbeihilfe
Die nachfolgenden Beträge gelten für jene Kinder, die sich ständig in Österreich aufhalten.
Die Familienbeihilfe beträgt für das Kalenderjahr 2025 pro Kind und Monat:
Alter des Kindes | Betrag pro Monat |
---|---|
ab Geburt | 138,40 Euro |
ab 3 Jahren | 148 Euro |
ab 10 Jahren | 171,80 Euro |
ab 19 Jahren | 200,40 Euro |
Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind; wenn sie für
- zwei Kinder gewährt wird, um 8,60 Euro für jedes Kind,
- drei Kinder gewährt wird, um 21,10 Euro für jedes Kind,
- vier Kinder gewährt wird, um 32,10 Euro für jedes Kind,
- fünf Kinder gewährt wird, um 38,90 Euro für jedes Kind,
- sechs Kinder gewährt wird, um 43,40 Euro für jedes Kind,
- sieben und mehr Kinder gewährt wird, um 63,10 Euro für jedes Kind.
- Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt 189,20 Euro pro Monat.
Die Gutschrift der monatlichen Familienbeihilfe am Girokonto erfolgt (unabhängig von Samstagen, Sonn- oder Feiertagen) spätestens am 8. des Monats. Dies betrifft Überweisungen auf ein Girokonto innerhalb des SEPA-Raumes.
Achtung
Im August wird jeweils ein Schulstartgeld von 121,40 Euro für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt. Die Anweisung des Schulstartgeldes erfolgt gemeinsam mit der Auszahlung der Familienbeihilfe für August. Es ist daher kein gesonderter Antrag nötig.
Die Familienbeihilfenbeträge für Kinder, die sich ständig im EU-/EWR-Raum oder in der Schweiz aufhalten, finden sich auf der entsprechenden Informationsseite.
Wohnt ein Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, ist die Mutter vorrangig anspruchsberechtigt. Sie kann jedoch zugunsten des Vaters verzichten. Leben die Eltern getrennt, steht die Familienbeihilfe dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt.
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Er muss nicht gesondert beantragt werden. Der Kinderabsetzbetrag ist keine Familienbeihilfe, sondern ein Absetzbetrag, der in Form einer Negativsteuer ausgezahlt wird. Er beträgt 70,90 Euro pro Kind und Monat.
Tipp
Informationen zur "erhöhten Familienbeihilfe" finden sich im Bereich "Menschen mit Behinderungen" auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Familienbeihilfen-Rechner (BKA – Sektion Familien und Jugend)
- Familienbeihilfe-Rechner (AK)
- Familienbeihilfe (BKA – Sektion Familien und Jugend)
(u.a. Information zur Gewährung der Familienbeihilfe in Fällen mit Auslandsbezug) - Familienbeihilfenbeträge für Kinder,die sich ständig im EU/EWR-Raum und der Schweiz aufhalten
- Schrittweise Erhöhung der Familienbeihilfe (BGBl I Nr. 35/2014)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt