Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Probeführerschein

Jeder neue Führerschein (alle Führerscheinklassen, außer Klasse AM und Klasse F) ist in den ersten drei Jahren ein Probeführerschein. Bei L17 und Klasse A1 dauert die Probezeit jedenfalls bis zum 21. Geburtstag. Ausgenommen von den Probezeitbestimmungen sind Personen, deren Lenkberechtigung erloschen war (z.B. durch Entziehung oder Befristung). Auch im Fall einer Ausdehnung einer Lenkberechtigung auf eine weitere Klasse bzw. auf weitere Klassen beginnt die Probezeit für die neu erworbene(n) Klasse(n) nicht neuerlich zu laufen.

Die Probezeit wird in den Führerschein nicht eingetragen, außer bei einer Verlängerung der Probezeit.

Junge Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer sind berechtigt, unter denselben Bedingungen wie alle anderen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer Kraftfahrzeuge im Ausland zu lenken, unabhängig davon, ob deren Probezeit abgelaufen ist oder nicht.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Bei ausländischen Lenkberechtigungen gelten die Probezeitbestimmungen dann, wenn der Hauptwohnsitz innerhalb von drei Jahren nach Erteilung nach Österreich verlegt wird. Die Probezeit beträgt dann drei Jahre ab Erteilung der ausländischen Lenkberechtigung.

Innerhalb der Probezeit gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille). Wird innerhalb der Probezeit gegen die 0,1-Promille-Grenze verstoßen oder ein sonstiges schweres Verkehrsstrafdelikt (z.B. Fahrerflucht, Handybenutzung am Steuer, Vorrangverletzung, höhere Geschwindigkeitsübertretung etc.) begangen, ist von der Behörde eine Nachschulung anzuordnen.

Mit der Anordnung einer Nachschulung verlängert sich die Probezeit um ein Jahr (bzw. beginnt eine neue Probezeit von einem Jahr zu laufen, falls zwischen Deliktsetzung und Anordnung der Nachschulung die dreijährige Probezeit abgelaufen ist). Die Verlängerung oder der Neubeginn der einjährigen Probezeit wird in den Führerschein eingetragen, was mit einer Neuausstellung des Scheckkartenführerscheins verbunden ist.

Begeht die Führerscheinbesitzerin/der Führerscheinbesitzer innerhalb der dritten Probezeit einen neuerlichen Verstoß, wird zur Abklärung der gesundheitlichen Eignung ein amtsärztliches Gutachten samt einer verkehrspsychologischen Untersuchung angeordnet.

Rechtsgrundlagen

§§ 4, 18a, 19 Führerscheingesetz (FSG)

Letzte Aktualisierung: 10. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur