Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Bildung und Ausbildung Die Bildung und Ausbildung eines Kindes ist sehr wichtig. Man sollte sich früh genug über die Möglichkeiten nach der Schulpflicht (z.B. Lehre, berufsbildende höhere Schule) informieren.

Schulpflicht

Alle Kinder, die in Österreich wohnen, müssen in die Schule gehen (Schulpflicht). Sie beginnt im September, wenn das Kind bereits sechs Jahre alt ist und dauert neun Jahre.

Zu Feststellung der Schulreife des Kindes gibt es in der Volksschule vor der Aufnahme in die erste Klasse ein Vorgespräch. Sollte das schulpflichtige Kind noch nicht schulreif sein, kann es die Vorschule besuchen.
Mehr Infor zu Pflichschule in Österreich

Bildung nach der Schulpflicht

Nach der Pflichtschule haben Schülerinnen/Schüler verschiedene Möglichkeiten:

  • Allgemeinbildende höhere Schule
  • Berufsbildende Pflichtschule
  • Berufsbildende mittlere Schule
  • Berufsbildende höhere Schule
  • Lehre

Man sollte sich rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten informieren.
Mehr Info zu Bildung nach der Schulpflicht

Lehre

Die Lehre ist die Form der beruflichen Erstausbildung in Österreich mit den meisten Lernenden. Neben einer soliden beruflichen Grundausbildung zur Fachkraft bietet sie zahlreiche Zusatzqualifizierungen, wie etwa Lehre mit Matura oder den Erwerb zusätzlicher Kompetenz im Rahmen von Ausbildungsverbünden. Nach Abschluss der Ausbildung stehen berufliche Weiterbildungen wie Meister- und Befähigungsprüfungen oder berufsbezogene Hochschullehrgänge offen. 

Die Dauer der Lehrzeit ist in den Ausbildungsordnungen festgelegt und liegt – je nach Lehrberuf – zwischen zwei und vier Jahren.
Mehr Info zu Lehre

Ferialpraxis

Die Ferialpraxis bietet den Jugendlichen die Möglichkeit, erste Arbeitserfahrung zu sammeln. Um als Jugendliche/Jugendlicher in den Ferien arbeiten zu dürfen, müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Ab dem 15. Geburtstag
  • Beendigung der allgemeinen Schulpflicht

Mehr Info zu Ferialpraxis

Chancengleichheit für Mädchen und Buben

Alle Kinder und Jugendlichen sollten die gleichen Möglichkeiten haben und sich frei entwickeln können. Sie sollen nicht durch Geschlechterklischees eingeschränkt werden. Das gilt unabhängig von ihrer Herkunft, sei es sozial, kulturell oder religiös.

Chancengleichheit bedeutet: Frauen sollten z.B. die Möglichkeit haben, in technischen oder handwerklichen Berufen zu arbeiten. Männer sollten z.B. die Möglichkeit haben, im Erziehungs- oder Pflegebereich tätig zu sein.

Chancengleichheit – die Arbeit in der Schule

In der Schule sollten Mädchen genauso wie Buben ermutigt werden, sich für Technik und Mathematik zu interessieren. So können sie sich dann besser vorstellen, später in einem Beruf im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu arbeiten.

Lehrende sollten darauf achten, das typische Bild von Mann und Frau nicht unterstützt werden. Schülerinnen/Schüler sollen sich in ihren eigenen Interessen bestärkt fühlen und dabei nie Opfer von Diskriminierung oder Mobbing werden.

Gleichbehandlung in der Lehre

Wenn Jugendliche eine Lehrausbildung beginnen oder dabei sind, eine Lehre zu machen, hat sich der Lehrbetrieb an die Grundsätze der Gleichbehandlung zu halten.

Bewerberinnen/Bewerber dürfen bereits bei der Ausschreibung eines Lehrplatzes nicht benachteiligt werden. Sie dürfen nicht benachteiligt werden wegen

  • Geschlecht
  • Ethnischer Zugehörigkeit
  • Religion
  • Alter 
  • Sexueller Orientierung

Auch während der Ausbildung darf es keine Ungleichbehandlung geben. Weder bei der Vermittlung der Lerninhalte noch durch eine ungleiche Bezahlung. Die Jugendlichen dürfen auch nicht wegen einer der aufgezählten Gründe belästigt werden. Um den Anteil von weiblichen Lehrlingen in Lehrberufen mit generell geringem Frauenanteil zu fördern, gibt es auch spezielle Förderungen.
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Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
  • Bundeskanzleramt
  • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz