Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Meisterprüfung

Allgemeines

Die Meisterprüfung wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammer durchgeführt. Sie besteht aus fünf Teilen ("Modulen"). Die Reihenfolge kann frei gewählt werden.

Für jedes positiv abgeschlossene Modul wird ein Modulzeugnis ausgestellt. Wurden alle Modulprüfungen positiv absolviert, stellt die Meisterprüfungsstelle ein Gesamtzeugnis aus, verbunden mit der Berechtigung zur Bezeichnung als "Meisterin"/"Meister" des jeweiligen Handwerks. Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, sind berechtigt, die Bezeichnung "Meisterin" bzw. "Meister" vor ihrem Namen in Kurzform ("Mst.";"Mst.in") oder in vollem Wortlaut zu führen und in öffentliche Urkunden eintragen zu lassen. Wird ein Gegenstand negativ bewertet, muss nur dieser wiederholt werden.

Meisterinnen/Meister können ihre Betriebsstätte als "Meisterbetrieb" bezeichnen und im Geschäftsverkehr das Gütesiegel für Meisterbetriebe verwenden.

Wer 18 Jahre alt ist, darf zur Meisterprüfung antreten. Weitere gesetzliche Voraussetzungen bestehen nicht. 

Aufbau bzw. Module der Meisterprüfung

Modul 1: Projektorientierte fachliche praktische Prüfung, bestehend aus Teil A und Teil B

  • Teil A: Nachweis der handwerklich-fachlichen Fertigkeiten auf Lehrabschlussniveau (entfällt, wenn eine Lehrabschlussprüfung abgelegt wurde)
  • Teil B: Beweis der für die Unternehmensführung erforderlichen fachlich-praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten, insbesondere die organisatorischen, planerischen, technischen und ausführenden Fertigkeiten

Modul 2: Fachlich mündliche Prüfung, bestehend aus Teil A und Teil B

  • Teil A: Beweis der Professionalität im fachorientierten Bereich anhand eines berufstypischen Beispiels (entfällt, wenn eine Lehrabschlussprüfung abgelegt wurde)
  • Teil B: Präsentation der Fertigkeiten im Management, im Qualitätsmanagement und allenfalls im Sicherheitsmanagement

Modul 3: Fachlich-theoretische schriftliche Prüfung, mindestens fünfstündig

  • Beweis der fachkundlichen, planerischen, rechnerischen und kalkulatorischen Kenntnisse auf fachlich höherem Niveau

Modul 4: Ausbilderprüfung

Die Ausbilderprüfung entfällt, wenn

  • eine gleichzuhaltende Prüfung erfolgreich abgelegt wurde oder
  • der Ausbilderkurs oder eine dem Ausbilderkurs gleichzusetzende Ausbildung abgeschlossen wurde oder
  • wenn eine Übergangsbestimmung im Gesetz das vorsieht.

Modul 5: Unternehmerprüfung

  • Die Unternehmerprüfung kann durch verschiedene Ausbildungen/abgelegte Prüfungen ersetzt werden (z.B. HAK, HTL, Lehrabschlussprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf, Handelsschule)

Zusatzprüfung für ein verbundenes Handwerk

Hat jemand eine Meisterprüfung in vollem Umfang erbracht, kann sie/er den Befähigungsnachweis für ein mit diesem Handwerk verbundenes Handwerk durch eine Zusatzprüfung erbringen. Diese Zusatzprüfung gilt dann als Meisterprüfung für das verbundene Handwerk.

Bei der Zusatzprüfung werden die für das verbundene Handwerk charakteristischen handwerklichen Kenntnisse/Fähigkeiten/Erfahrungen geprüft, die im Rahmen der Meisterprüfung nicht berücksichtigt wurden.

Die Meisterprüfung ist im Nationalen Qualifikationsrahmen auf dem Qualifikationsniveau 6 eingeordnet.

Letzte Aktualisierung: 15. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus