Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Mehrphasenausbildung – Allgemeine Informationen
Nach Erteilung der Lenkberechtigung für die Klasse A und/oder Klasse B ist eine zweite Ausbildungsphase zu absolvieren. Nach der Führerscheinprüfung müssen innerhalb eines Jahres (Klasse B) bzw. 14 Monate (Klasse A) maximal drei Module besucht werden.
Das Alter der Fahranfängerin/des Fahranfängers spielt hierbei keine Rolle.
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Inhalte der zweiten Ausbildungsphase für die einzelnen Führerscheinklassen:
- Zweite Ausbildungsphase für die Klasse B
- Erste Perfektionsfahrt: 2 bis 4 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung mit einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil: 3 bis 9 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung
- Zweite Perfektionsfahrt: 6 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung
- Zweite Ausbildungsphase für die Klasse B in Kombination mit L17
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil: 3 bis 9 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung
- Perfektionsfahrt: 6 bis 12 Monate nach Erwerb der Lenkberechtigung
- Zweite Ausbildungsphase für die Klasse A
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil und Gefahrenwahrnehmungstraining: innerhalb von 2 bis 12 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung
- Perfektionsfahrt: innerhalb von 4 bis 14 Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung
- Zweite Ausbildungsphase für die Klassen A und B
- Es müssen die Module für beide Klassen absolviert werden
Perfektionsfahrten
Im Rahmen der Perfektionsfahrten bei der Mehrphasenausbildung für die Klasse B als auch in Kombination mit L17 wird insbesondere auf die Blicktechnik, auf eine unfallvermeidende defensive sowie umweltbewusste und treibstoffsparende Fahrweise und auf soziales Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmern der jeweiligen Lenkerin/des jeweiligen Lenkers geachtet.
Der Führerscheinneuling erhält professionelle und objektive Rückmeldung auf sein fahrerisches Verhalten und Können. Eine Perfektionsfahrt dauert ungefähr zwei Stunden und besteht aus einem praktischen Teil und einem Nachgespräch (50-Minuten).
Schwerpunkt der zweiten Perfektionsfahrt sind die Inhalte der umweltbewussten und treibstoffsparenden Fahrweise:
- Fahrt, die mindestens 15 Minuten dauert, mit gleichzeitiger Messung des Treibstoffverbrauchs und der Fahrtdauer
- Besprechung der Eckpunkte der umweltbewussten und treibstoffsparenden Fahrweise
- Wiederholung der Fahrt mit gleichzeitiger Messung des Treibstoffverbrauchs und der Fahrtdauer
- Gegenüberstellung der beiden Fahrten
- Analyse der Ergebnisse der beiden Fahrten unter dem Aspekt der umweltbewussten Fahrweise und der Verkehrssicherheit
Die Perfektionsfahrten können in einer Fahrschule nach freier Wahl oder – für die Klassen A1, A2 und A – bei ÖAMTC und ARBÖ und mit dem eigenen Fahrzeug absolviert werden.
Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil
Beim Fahrsicherheitstraining geht es um Strategien zur Gefahrenbewältigung (z.B. Bremstechnik- und Ausweichübungen).
Klasse B: Das Fahrsicherheitstraining bei Klasse B dauert insgesamt sechs Unterrichtseinheiten (UE) und gliedert sich in einen theoretischen (eine UE) und praktischen Teil (fünf UE).
Am selben Tag wie das Fahrsicherheitstraining findet ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch statt, bei dem vor allem Unfalltypen und Risiken (z.B. Auslebenstendenzen) diskutiert werden. Dieses Gruppengespräch dauert zweimal 50 Minuten.
Klasse A: Bei Klasse A dauert das verkehrspsychologische Gruppengespräch statt 100 nur 75 Minuten. Dafür findet im Anschluss daran noch ein Gefahrenwahrnehmungstraining in der Dauer von nochmals 75 Minuten statt.
Das Fahrsicherheitstraining darf vom ÖAMTC, ARBÖ und von bestimmten Fahrschulen (WKO) durchgeführt werden.
Wenn die Ausbildungsphasen nicht zeitgerecht absolviert werden, kann es zu einem Führerscheinentzug kommen. Ausnahmen gibt es in bestimmten Fällen (z.B. schwere Erkrankung, Schwangerschaft), wenn dies gegenüber der Behörde nachgewiesen wird. Detaillierte Informationen zu den Folgen bei Fristversäumnis finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Führerscheingesetz (FSG)
- Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (FSG-DV)
