Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Eigentümerpartnerschaft

Wenn zwei natürliche Personen gemeinsam Wohnungseigentum erwerben, entsteht automatisch eine Eigentümerpartnerschaft, unabhängig davon, ob ein besonderes Angehörigenverhältnis zwischen ihnen besteht. Für die Begründung ist weder ein Vertrag noch ein besonderer Formalakt erforderlich. Beide Personen werden dabei zu gleichen Teilen Eigentümerinnen/Eigentümer der Immobilie, und zwar je zur Hälfte, unabhängig davon, wie viel sie etwa zum Kaufpreis beigetragen haben. Eine abweichende Aufteilung, z.B. zwei Drittel zu einem Drittel, ist nicht möglich. Dies gilt auch, wenn Eheleute oder Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten durch den gemeinsamen Kauf einer Immobilie eine Eigentümerpartnerschaft begründen: Sie werden jeweils zur Hälfte Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer am erforderlichen Mindestanteil. Die Anteile am Mindestanteil dürfen dabei nicht unterschiedlich belastet sein. Dasselbe gilt, wenn eine Eigentümerin/ein Eigentümer den erforderlichen Mindestanteil auf eine andere Person, etwa die Ehegattin/den Ehegatten oder Lebensgefährtin/Lebensgefährten, überträgt. In allen Fällen dürfen die verbundenen Anteile nur gemeinsam beschränkt, belastet oder gepfändet werden, eine getrennte Verfügung ist unzulässig.

Eine Eigentümerpartnerschaft kann sich nur auf ein gemeinsames Wohnungseigentumsobjekt beziehen. Es ist nicht möglich, dass zwei Personen als Eigentümerpartner getrennte Wohnungen im selben Haus halten.

Rechte und Pflichten der Miteigentümer

Beide Partner haften gemeinsam für alle Verbindlichkeiten aus dem gemeinsamen Wohnungseigentum. Die Wohnung darf ebenfalls nur gemeinsam genutzt werden. Die Veräußerung eines Anteils ist nur mit Zustimmung des anderen Partners möglich.

Trennung der Miteigentümer

Für den Fall einer Trennung sollten vertragliche Vereinbarungen getroffen werden. Fehlen solche Regelungen, gibt es zwei Möglichkeiten: Verkauf des eigenen Anteils (nur mit Zustimmung der Partnerin/des Partners) oder Aufhebung der Eigentümerpartnerschaft durch Teilungsklage bei Gericht.

Tod eines Miteigentümers

Verstirbt ein Partner, geht dessen Anteil an der Eigentümerpartnerschaft auf die überlebende Partnerin/den überlebenden Partner über. Diese/dieser muss den Erbinnen/Erben jedoch die Hälfte des Verkehrswerts als Übernahmspreis bezahlen, außer sie/er ist pflichtteilsberechtigt.

Wohnrecht für Wohnungseigentümer (AK)

Rechtsgrundlagen

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz