Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Familienhospizkarenz-Härteausgleich (ergänzend zum Pflegekarenzgeld)
Allgemeine Informationen
Personen, die Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen, können ergänzend zum Pflegekarenzgeld eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn zum Zwecke der Betreuung und Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerst erkrankter Kinder eine vollständige Arbeitsfreistellung mit arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung (Familienhospizkarenz) in Anspruch genommen wird.
Höhe der Zuwendung
Die Höhe der Zuwendung wird anhand des Grenzwertes in Höhe von 1.200 Euro (Anträge bis 31. August 2025: 850 Euro) berechnet, der mit dem sogenannten Haushaltsfaktor (abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt) multipliziert wird.
Zu beachten ist, dass Pflegegeld, Familienbeihilfe und Wohnbeihilfe bei der Berechnung nicht zu berücksichtigen sind. Einzubeziehen sind allerdings Alimentationszahlungen, Kinderbetreuungsgeld, Pensionsbezüge, Sozialhilfe und ähnliche Transferleistungen.
Das durch die Familienhospizkarenz weggefallene Einkommen abzüglich des zustehenden Pflegekarenzgeldes bildet jedenfalls die Obergrenze für den monatlichen Zuwendungsbetrag aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich.
Online-Rechner
Die persönliche Einkommensobergrenze für Ihren Haushalt können Sie mit dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich-Rechner errechnen.
Familienhospizkarenz-Härteausgleich-Rechner
Antragstellung
Für die Antragstellung steht Ihnen das Antragsformular für Pflegekarenzgeld und Familienhospizkarenz-Härteausgleich zur Verfügung, welches Sie zu diesem Zweck ausdrucken und vollständig ausgefüllt und unterfertigt per Post oder per E-Mail an das Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark senden.
Adresse:
Sozialministeriumservice
Landesstelle Steiermark
Babenbergerstraße 35
8021 Graz
E-Mail: bsbstm.pflegekarenz@sozialministeriumservice.at
- Telefonische Auskünfte zur Antragstellung: gebührenfrei über das Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark möglich: 0316 70 90 (Montag bis Donnerstag, 8 bis 15:30 Uhr; Freitag, 8 bis 14:30 Uhr)
- Telefonische Auskünfte zum Familienhospizkarenz-Härteausgleich: gebührenfrei über das Familienservice möglich: 0800 240 262 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr)
Zuständige Stelle
Das Bundeskanzleramt - Sektion Familie und Jugend, Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
- Familienhospizkarenz-Härteausgleich (BKA)
- Familienhospizkarenz-Härteausgleich-Rechner (BKA) (zur Berechnung der Obergrenze für das Haushaltsnettoeinkommen im konkreten Fall)
- Pflegekarenz und Pflegeteilzeit (SMS)
