Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Ärztliche Untersuchung
Die gesundheitliche Eignung für die Erlangung eines Führerscheins wird von einer sachverständigen Ärztin/einem sachverständigen Arzt für Allgemeinmedizin beurteilt. Sie/er hat vor allem das Seh- und Hörvermögen zu prüfen und stellt nach der Untersuchung einen entsprechenden Befund aus.
Eine Amtsärztin/ein Amtsarzt wird zur Durchführung dieser Gesundheitsuntersuchung nur dann herangezogen, wenn die sachverständige Ärztin/der sachverständige Arzt kein auf "geeignet" lautendes Gutachten abgeben kann.
Bei Vorliegen einer körperlichen Behinderung entscheiden jedoch eine Amtsärztin/ein Amtsarzt und eine Technikerin/ein Techniker, ob Zusatzeinrichtungen für das Kraftfahrzeug der Lenkerin/des Lenkers mit Behinderungen vorgeschrieben werden müssen. Diese Einrichtungen müssen bereits im Übungsfahrzeug der Fahrschule (in dem auch die praktische Fahrprüfung abgenommen wird) vorhanden sein.
Ein schlechter amtsärztlicher Befund hinsichtlich der körperlichen Eignung bedeutet nicht unbedingt, dass man keinen Führerschein erlangen kann. Es kann je nach den Umständen des Einzelfalls möglicherweise ein Führerschein mit Einschränkungen erworben werden.
Rechtsgrundlagen
- Führerscheingesetz (FSG)
- Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)
