Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Zulassung von ausländischen Studierenden ohne EU- bzw. EWR-Staatsangehörigkeit

Allgemeine Informationen

Für die Aufnahme von ausländischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern (oder Staatenlosen) als ordentliche Studierende an Österreichs Universitäten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Studienwerberin/der Studienwerber hat ein Reifeprüfungszeugnis, bei dem kein wesentlicher Unterschied besteht (was entweder durch Abkommen geregelt ist oder vom Rektorat im Einzelfall festgestellt wird, allenfalls mit Auflagen), oder die Studienwerberin/der Studienwerber hat eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung vorzulegen.
  • Überdies muss die Studienwerberin/der Studienwerber über für einen erfolgreichen Studienfortgang notwendige Deutschkenntnisse bzw. der Sprache, in welcher das Studium abgehalten wird, verfügen. Kann der Nachweis der ausreichenden Kenntnis der deutschen Sprache nicht erbracht werden, ist eine Ergänzungsprüfung im Rahmen eines Universitätslehrganges vor der Zulassung zum angestrebten Studium abzulegen. Die Zulassung zum diesem Universitätslehrgang setzt jedoch Kenntnisse der deutschen Sprache zumindest im Ausmaß des Niveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) voraus.

Fristen

Es gilt grundsätzlich die allgemeine Zulassungsfrist bis spätestens 5. September oder 5. Februar jeden Jahres für das unmittelbar darauf folgende Semester, sofern die Universität für ausländische Studienwerberinnen/Studienwerber keine abweichende besondere Zulassungsfrist festgesetzt hat.

Ausnahme: Für ausländische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger, die Österreicherinnen/Österreichern gleichgestellt sind, gelten dieselben Zulassungsfristen wie für Inländerinnen/Inländer.

Gleichgestellt sind EU- und EWR-Bürgerinnen/-Bürger und in der Personengruppenverordnung 2018 aufgezählte Personen.

Bei künstlerischen Studienrichtungen gelten für Ausländerinnen/Ausländer dieselben Zulassungsfristen wie für Inländerinnen/Inländer, die Aufnahme erfolgt aufgrund der Zulassungsprüfung über die künstlerische Eignung.

Zuständige Stelle

Die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

Weitere Informationen bezüglich der erforderlichen Unterlagen bzw. Kosten für die Teilnahme an Zulassungs-, Aufnahme- oder Eignungsverfahren erteilt die Studienabteilung der jeweiligen Universität.

Zusätzliche Informationen

Auskünfte über die Anerkennung von Reifeprüfungszeugnissen und Prüfungen erteilt Ihnen das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bzw. die jeweilige Universität.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung