Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Vorzeitige Verleihung nach sechs Jahren
Allgemeine Informationen
Achtung
Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist von der Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen und dem Vorliegen einer bestimmten Aufenthaltsdauer abhängig. Zudem muss ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Voraussetzungen
- Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen und
- sechs Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich und
entweder
- gemeinsamer Haushalt seit fünf Jahren und aufrechte Ehe oder eingetragene Partnerschaft seit fünf Jahren mit einer Österreicherin/einem Österreicher oder
- Besitz der Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates oder
- Geburt der antragstellenden Person in Österreich oder
- Nachweis von Deutschkenntnissen auf B2-Niveau des → Europäischer Referenzrahmens für Sprachen (GERS) oder
- Nachweis nachhaltiger beruflicher und persönlicher Integration insbesondere durch:
- ein mindestens drei Jahre freiwilliges, ehrenamtliches Engagement in einer gemeinnützigen Organisation
oder - eine mindestens drei Jahre Ausübung eines Berufes im Bildungs-, Sozial oder Gesundheitsbereich, sofern das daraus erzielte Einkommen durchgängig die monatliche Geringfügigkeitsgrenze erreicht hat
oder - mindestens drei Jahre Funktion in einem Interessenverband oder in einer Interessenvertretung wie der Gewerkschaft
- ein mindestens drei Jahre freiwilliges, ehrenamtliches Engagement in einer gemeinnützigen Organisation
Ununterbrochener Aufenthalt heißt, dass die staatsbürgerschaftswerbende Personsich maximal 20 Prozent der jeweils oben genannten Zeit außerhalb Österreichs aufgehalten hat. Die staatsbürgerschaftswerbende Person muss nachweisen, dass sie sich die meiste Zeit wirklich in Österreich aufgehalten hat. Entscheidend ist der jeweils geforderte Zeitraum bis zum Ausstellungsdatum des Bescheids.
Rechtmäßiger Aufenthalt heißt, dass die staatsbürgerschaftswerbende Person offiziell in Österreich leben darf, zum Beispiel mit einer Aufenthaltsbewilligung oder einem Visum.
Zuständige Stelle
Die Staatsbürgerschaftsabteilung des jeweiligen Amtes der Landesregierung.
Rechtsgrundlagen
- §§ 11a und 12 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG)
- § 14 Gebührengesetz (GebG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres