Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Gestaltung von A2-, B- und C-Blatt

Eintragungen

Die Grundbuchseintragungen (A2-, B- und C-Blatt) werden nach laufenden Nummern (LNR) geordnet. Innerhalb jeder Nummer werden die einzelnen Einträge zusätzlich mit Kleinbuchstaben (a, b, c …) unterschieden.

Eine neue Nummer bekommt jede Eintragung, die für sich allein steht – also nicht zu einer anderen Eintragung dazugehört. Diese Eintragungen werden der Reihe nach erfasst – also chronologisch.

Eintragungen, die zu einer bereits bestehenden Nummer gehören (z. B. Ergänzungen oder Änderungen), werden nicht als eigene Nummer, sondern unter einem weiteren Kleinbuchstaben bei der bestehenden Nummer eingetragen.

Jede Eintragung beginnt mit der sogenannten Tagebuchzahl. Das ist die Nummer des Grundbuchsakts, in dem über diese Eintragung entschieden wurde. Danach folgt der eigentliche Text der Eintragung:

Beispiel:Grundstueckseintragung

Löschungen

Wenn eine Eintragung gelöscht wird, bleiben ihre ursprünglichen Ordnungsmerkmale – das heißt die laufende Nummer (LNR) und der zugehörige Kleinbuchstabe – in der Regel dauerhaft vergeben. Das heißt: Diese Ordnungsmerkmale dürfen nicht wiederverwendet werden – außer in ganz bestimmten Fällen, wie zum Beispiel wenn eine frühere Eintragung durch eine gerichtliche Entscheidung wiederhergestellt wird.

Jede Eintragung bleibt damit eindeutig identifizierbar, auch wenn sie gelöscht wurde.

Gelöschte Eintragungen verschwinden zwar aus dem aktuellen Bestand, sie werden aber nicht endgültig entfernt. Sie bleiben im sogenannten Verzeichnis der gelöschten Eintragungen gespeichert und können dort weiterhin eingesehen werden.

Dass eine Eintragung gelöscht wurde, erkennt man daran, dass bei der laufenden Nummer oder bei den Buchstaben eine Lücke entsteht. Zum Beispiel kann im B-Blatt unter einer bestimmten laufenden Nummer (LNR) nur der Buchstabe "g" stehen, während "a" bis "f" fehlen. Das zeigt: Diese früheren Eintragungen wurden gelöscht:

Beispiel: Eintragung im B-Blatt

Der Hinweis „gelöscht“ erscheint im Grundbuch nur dann, wenn eine Eintragung entweder als letzte unter einer bestimmten laufenden Nummer (LNR) oder als letzter Buchstabe innerhalb dieser laufenden Nummer (LNR) in das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen übertragen worden ist.

Sobald eine nachfolgende Eintragung erfolgt, sei es mit einer neuen laufenden Nummer (LNR) oder einem weiteren Buchstaben innerhalb derselben, so wird der Hinweis "gelöscht" entfernt, weil die betreffende Eintragung nicht mehr die letzte ist:

Beispiel: Hinweis geloescht
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz