Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Steuerliche Hinweise: Kilometergeld als Werbungskosten

Arbeitnehmer

Wird das private Fahrrad für berufliche Fahrten verwendet, kann Kilometergeld als Werbungskosten abgesetzt werden. Es sind dies 0,50 Euro pro Kilometer (bis zum Jahr 2024: 0,38 Euro pro Kilometer). Dabei besteht jedoch eine Begrenzung mit 1.500 Euro pro Jahr (bis zum Jahr 2024: 570 Euro pro Jahr). Dieser Betrag entspricht auf Grundlage der 0,50 Euro pro Kilometer einem beruflichen Einsatz von 3.000 Kilometern (bis zum Jahr 2024: 1.500 Kilometer).

Fahrten mit dem Fahrrad zwischen Wohnort und Arbeitsplatz werden durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale im Zuge der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt.

Unternehmer

Bei überwiegender betrieblicher Nutzung (dazu zählen auch die Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsstätte) des Fahrrades (also über 50 Prozent) können die Anschaffungskosten eines Fahrrades zur Gänze im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden, wenn die Anschaffungskosten nicht mehr als 1.000 Euro (ab dem Jahr 2023, davor 800 Euro) betragen. Falls die Anschaffungskosten diesen Betrag übersteigen, müssen diese auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (idR fünf Jahre, sowohl für normale als auch E-Fahrräder) verteilt abgeschrieben werden.

Hinweis

Es können auch laufende, belegte Reparaturen geltend gemacht werden.

Diese Gesamtaufwendungen aus Anschaffung und Reparaturen können dann im Verhältnis von privater und betrieblicher Nutzung gewinnmindernd abgesetzt werden.

Das Fahrrad-Kilometergeld kann bei überwiegend betrieblicher Nutzung nicht beansprucht werden.

Wird das Fahrrad zu weniger als 50 Prozent betrieblich genutzt, kann Kilometergeld abgesetzt werden. Es sind dies 0,50 Euro pro Kilometer (bis zum Jahr 2024: 0,38 Euro pro Kilometer). Dabei besteht jedoch eine Begrenzung mit 1.500 Euro pro Jahr (bis zum Jahr 2024: 570 Euro pro Jahr). Dieser Betrag entspricht auf Grundlage der 0,50 Euro pro Kilometer einem betrieblichen Einsatz von 3.000 Kilometern (bis zum Jahr 2024: 1.500 Kilometer).

Letzte Aktualisierung: 13. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen