Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
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Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
PayPass/NFC-Kontaktlos – das kontaktlose Bezahlen
- Allgemeines zu kontaktlosem Bezahlen
- Begrenzung der kontaktlosen Transaktionen
- Haftung bei Verlust oder Diebstahl
Allgemeines zu kontaktlosem Bezahlen
Die Technologie "Near Field Communication" (NFC) ermöglicht das Bezahlen mit Bankomatkarte/Kreditkarte nur durch einfaches Hinhalten der Karte an ein Kartenlesegerät ohne PIN-Eingabe bzw. Unterschrift. Dadurch soll der Bezahlvorgang beschleunigt werden. Das kontaktlose Bezahlen funktioniert nur bei sehr kleinem oder keinem Abstand der Karte zum Kartenlesegerät.
Zum kontaktlosen Bezahlen ist es notwendig, dass sowohl die Bankomatkarte/Kreditkarte als auch das Kartenlesegerät mit der entsprechenden Funktion ausgestattet sind (bei Maestro®-Bankomatkarten handelt es sich um die Technologie "Maestro® Kontaktlos"). Jene Karten/Lesegeräte, mit denen kontaktloses Bezahlen möglich ist, sind mit dem PayPass-Logo bzw. dem Kontaktlos(NFC)-Symbol gekennzeichnet.

"Quelle: Payment Services Austria GmbH"
Die meisten Banken statten seit Mitte des Jahres 2013 neue Bankomatkarten automatisch mit der NFC-Funktion aus. Nähere Informationen dazu erteilt die jeweilige Bank bzw. das jeweilige Kreditkartenunternehmen.
Begrenzung der kontaktlosen Transaktionen
Um im Falle eines Diebstahls der Karte den Schaden zu begrenzen, ist es nur möglich, fünf Mal einen Betrag von jeweils bis zu 50 Euro ohne PIN-Eingabe bzw. Leistung einer Unterschrift zu bezahlen. Auch nach Verbrauch von insgesamt 125 Euro muss eine PIN-Eingabe bzw. Leistung einer Unterschrift erfolgen. Somit kann im Falle eines Verlustes der Karte jede Person mit ihr um bis zu 125 Euro einkaufen, ohne einen Code eingeben bzw. eine Unterschrift leisten zu müssen. Daher ist Vorsicht geboten, ein Verlust/Diebstahl ist sofort zu melden.
Haftung bei Verlust oder Diebstahl
Bei der Haftung für einen Schaden, der durch Verlust oder Diebstahl einer Bankomatkarte/Kreditkarte mit NFC-Funktion entstanden ist, ist entscheidend, ob die Karte durch Fahrlässigkeit abhanden gekommen ist. Wenn die Karteninhaberin/der Karteninhaber nicht einmal leicht fahrlässig gehandelt hat, haftet grundsätzlich die Bank für den Schaden.
Wenn die Bankomatkarte/Kreditkarte wegen leichter Fahrlässigkeit gestohlen wurde bzw. verloren ging, haftet die Karteninhaberin/der Karteninhaber grundsätzlich mit einem Maximalbetrag von 150 Euro, für den darüber hinausgehenden Betrag die Bank.
Handelte die Karteninhaberin/der Karteninhaber jedoch grob fahrlässig, haftet sie/er grundsätzlich für den gesamten Betrag, der bis zum Einlangen der Meldung des Diebstahls bzw. Verlustes abgehoben/verfügt wurde.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion