Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Geldleistungen und Soziales
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
- Grundwehrdiener (Stand: 1. Jänner 2025)
- Monatsgeld: 288,47 Euro
- plus monatliche Grundvergütung von 317,11 Euro
- Ab dem Dienstgrad "Gefreiter" eine monatliche Dienstgradzulage von 77,74 Euro, ab dem Dienstgrad "Korporal" von 97,18 Euro sowie ab dem Dienstgrad "Zugsführer" von 116,28 Euro
Soziales
Neben den Geldleistungen können für Sie – je nach Zutreffen von bestimmten Voraussetzungen – andere Ansprüche entstehen wie beispielsweise:
- Familien-/Partnerunterhalt
Für die Zeit des Grundwehrdienstes besteht Anspruch auf Familien-/Partnerunterhalt, wenn Sie laut Gesetz für andere Personen (Ehepartnerin, eingetragene Partnerin/eingetragener Partner, Kinder, außereheliche Kinder) Unterhalt zu leisten haben. - Wohnkostenbeihilfe
Zur Abdeckung der notwendigen Kosten, die nachweislich während des Grundwehrdienstes für die erforderliche Beibehaltung einer eigenen Wohnung entstehen. - Freifahrt und Fahrtkostenvergütung
Während des Grundwehrdienstes/Ausbildungsdienstes oder Wehrdienstes als Zeitsoldat dürfen Massenbeförderungsmittel für Fahrten zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Dienstort kostenlos benützt werden.
Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Vergütung der nachgewiesenen Fahrtkosten mit Massenbeförderungsmitteln (ausgenommen Flugzeug) für Fahrten auf beliebigen Wegstrecken im Inland bis zum Höchstausmaß von 320 Kilometern pro Monat.
Des Weiteren werden in bestimmten Fällen die Fahrtkosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Dienstort ersetzt (z.B. bei der ersten Fahrt zum Dienstort). Für Grundwehrdiener, Personen im Ausbildungsdienst und Zeitsoldaten wurde das KlimaTicket ÖSTERREICH BUNDESHEER (KTÖ BH) eingeführt. Das KTÖ BH gilt frühestens einen Tag vor Beginn des Grundwehrdienstes, des Ausbildungsdienstes oder des Wehrdienstes als Zeitsoldat. Die Gültigkeit endet grundsätzlich einen Tag nach Ablauf des Wehrdienstes. Anspruchsberechtigte können ab einem Monat vor dem Einberufungstermin das KTÖ BH an einer bedienten Servicestelle (alle besetzten Schalter der teilnehmenden Verkehrsverbünde) unter Einhaltung der Voraussetzungen gemäß der Erläuterung im Einberufungsbefehl ausstellen lassen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
Formular "Familienunterhalt/Krankenversicherung/Wohnkostenbeihilfe - Antrag (Bundesheer)"
Auf dem jeweiligen Formular finden Sie eine Auflistung der beizubringenden Unterlagen.
Für nähere Informationen (z.B. beizubringende Unterlagen) stehen Ihnen zur Verfügung:
- Serviceline des Heerespersonalamtes unter:
- Ihre Vorgesetzten (diese sind dazu verpflichtet, auch in außerdienstlichen Angelegenheiten beizustehen)
Zusätzliche Informationen
Auskünfte über die Familienbeihilfe erhalten Sie beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.
Weiterführende Links
- Geldleistungen (→ Österreichisches Bundesheer)
- Militärkommanden (→ Österreichisches Bundesheer)
- Bürgerservicestelle (→ Österreichisches Bundesheer)
Zum Formular
Familienunterhalt/Krankenversicherung/Wohnkostenbeihilfe - Antrag (Bundesheer)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Landesverteidigung