Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Hinterlegung von Kennzeichen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Es ist möglich, die Kfz-Kennzeichentafeln bis zu einem Jahr vorübergehend zu hinterlegen, wenn die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer beispielsweise
- für ein paar Monate im Ausland tätig ist oder
- das Fahrzeug im Winter nicht benötigt bzw. verwenden will.
Bei Wechselkennzeichen ist es nicht möglich, dass einzelne Fahrzeuge "stillgelegt" werden können.
Tipp
Während der Zeit der Hinterlegung ist das Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer bzw. der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit. Gleichzeitig wird empfohlen, schon bei der Hinterlegung bei der Versicherung nachzufragen, wie lange das Kennzeichen hinterlegt werden muss, damit für den Zeitraum keine Versicherungsprämie zu entrichten ist.
Fristen
Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.
Zuständige Stelle
Eine Zulassungsstelle (→ VVO), die für den Wohnbezirk der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers ermächtigt ist
Verfahrensablauf
Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Sie erhalten eine Bestätigung der Hinterlegung, welche sie ihrer Versicherung zukommen lassen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
- Kennzeichentafel
- Zulassungsbescheinigung
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Für die Hinterlegung fallen keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen
Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht abgestellt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 52 Kraftfahrgesetz (KFG)
- Zulassungsstellenverordnung (ZustV)
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur