Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Allgemeines zu pflegenden Angehörigen

Etwa 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause durch Angehörige gepflegt. Zu einem Großteil wird diese oft schwierige Aufgabe von Frauen geleistet. Nur diese Pflege im Familienkreis ermöglicht umfassende Betreuung aller Pflegebedürftigen. Pflege ausschließlich durch professionelle Kräfte könnte sich der Staat nicht leisten. Durch die Einführung des Pflegegeldes können Hauptpflegepersonen immerhin einen finanziellen Beitrag von der/dem Pflegebedürftigen erhalten; außerdem kann damit professionelle Unterstützung zu deren Entlastung organisiert werden.

Manche Organisationen, wie bspw. das Rote Kreuz, bieten regionale Schulungskurse für Angehörige an. Diese haben neben der fachlichen Bedeutung auch einen zweiten wichtigen Aspekt: den Austausch mit anderen Pflegenden, die in einer ähnlichen Situation sind.

Der Erfahrungsaustausch ist ein wichtiger Aspekt bei der Bewältigung pflegerischer Aufgaben. Die ständige Verfügbarkeit, die körperliche Anstrengung und die Verantwortung belasten oft sehr. Bei den Schulungskursen wird über das Angebot sozialer Dienste informiert, außerdem kann man Heimhilfen und Pflegefachkräfte besser kennenlernen und scheut sich dadurch unter Umständen weniger, über ganz spezielle Fragen zu sprechen. Die Situation kann es erleichtern, Hilfe von Profis anzunehmen.

Tipp

Das Infoservice (→ BMASGPK) des Sozialministeriums bietet vielfältige Informationen über Einrichtungen, Organisationen, Vereine und Selbsthilfegruppen, die als Dienstleister im sozialen Feld tätig sind.

Beim Broschürenservice (→ BMASGPK) gibt es weiteres Informationsmaterial kostenlos zum Thema (zu bestellen oder downzuloaden).

Zuwendungen für die Ersatzpflege

Nahe Angehörige eines pflegebedürftigen Menschen können eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung erhalten, wenn sie die zu pflegende Person seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegen und wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen an der Erbringung der Pflege verhindert sind.

Der Zuschuss soll als Beitrag zur Abdeckung der Kosten dienen, die im Falle der Verhinderung der Hauptpflegeperson für die Inanspruchnahme von professioneller oder privater Ersatzpflege erwachsen.

Voraussetzung ist der Bezug eines Pflegegeldes zumindest der:

  • Stufe 3
  • Stufe 1 bei einer nachgewiesenen demenziellen Erkrankung
  • Stufe 1 bei einer pflegebedürftigen minderjährigen Person

Die Höchstzuwendungen bei Pflege einer demenziell erkrankten oder minderjährigen Person haben sich seit 1. Jänner 2017 um monatlich 300 Euro erhöht.

Ansuchen können mithilfe des dazugehörigen Formulars beim Sozialministeriumservice und seinen Landesstellen (→ SMS) eingebracht werden.

Zuwendungen für die Teilnahme an Pflegekursen

Zuwendungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung können nahe Angehörige pflegebedürftiger Personen seit 1. Jänner 2023 auch erhalten, wenn sie an einem Pflegekurs teilnehmen.

Unter Pflegekursen sind solche Schulungen zu verstehen, die das Wissen und die Kenntnisse in den Bereichen Pflege und Betreuung verbessern. Die Kurse können sich beispielsweise mit Basiswissen, Sturzvermeidung, Umgang mit dementiellen Beeinträchtigungen oder auch mit Tipps zur Körperpflege befassen. Auch für die Teilnahme an Onlinekursen kann es Zuschüsse geben.

Voraussetzung für den Erhalt der Zuwendung ist, dass die gepflegte Person Anspruch auf Pflegegeld ab der Pflegegeldstufe 1 hat. Die Zuwendung beträgt bis zu 200 Euro pro Jahr und pro pflegebedürftiger Person.

Ansuchen können beim Sozialministeriumservice und seinen Landesstellen (→ SMS) eingebracht werden.

Angehörigenbonus seit 1. Juli 2023

Personen, die nahe Angehörige, denen zumindest ein Pflegegeld der Stufe 4 gebührt, in häuslicher Umgebung pflegen und sich aufgrund dieser Tätigkeit in der Pensionsversicherung begünstigt selbst- oder weiterversichert haben, erhalten ab Juli 2023 von Amts wegen einen Angehörigenbonus.

Auch anderen nahen Angehörigen, beispielsweise Pensionistinnen/Pensionisten, gebührt der Angehörigenbonus auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen:

  • Bezug eines Pflegegeldes zumindest der Stufe 4
  • Durchführung der überwiegenden Pflege seit mindestens einem Jahr
  • maximales durchschnittliches Jahreseinkommen der/des pflegenden Angehörigen von 1.594,50 Euro netto pro Monat
  • kein Anspruch auf einen Angehörigenbonus aufgrund einer Selbst- oder Weiterversicherung

Im gemeinsamen Haushalt mit der pflegebedürftigen Person zu leben, ist keine Voraussetzung, um den Angehörigenbonus zu erhalten.

Der Bonus gebührt für beide Personengruppen im Jahr 2025 in Höhe von 130,80 Euro monatlich.

Der Angehörigenbonus wird jährlich valorisiert.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 30. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz