Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Das Europäische Parlament

Die 705 Mitglieder des Europäischen Parlaments vertreten die Unionsbürgerinnen/Unionsbürger. Sie werden in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen Wahlen alle fünf Jahre in den Mitgliedstaaten direkt von den Bürgerinnen/Bürgern gewählt. Das Europäische Parlament besitzt dadurch eine "direkte demokratische Legitimation". Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union bildet das Parlament die gesetzgebende Gewalt der EU.

Aufgaben des Europäischen Parlaments

Die zentralen Aufgaben des Europäischen Parlaments sind:

  • Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften
  • Demokratische Kontrolle
  • Haushaltskontrolle

Verabschiedung von EU-Rechtsvorschriften/Zusammenarbeit mit dem Rat

Seit dem Jahr 2009 wurden die politischen Wirkungsbereiche des Europäischen Parlaments erweitert. Dabei spielt die Tatsache, dass das Europäische Parlament dem Rat gleichgestellt ist, eine zentrale Rolle. Das Parlament arbeitet nun in vielen Bereichen gemeinsam mit dem Rat der EU an der inhaltlichen Ausgestaltung der EU-Rechtsvorschriften, die sie dann auch gemeinsam verabschieden. Dieses Verfahren nennt sich "ordentliches Gesetzgebungsverfahren" und die überwiegende Mehrheit der EU-Rechtsvorschriften werden auf diesem Wege erlassen. Die inhaltlichen Positionen des Europäischen Parlaments werden von den Mitgliedern in den einzelnen parlamentarischen Ausschüssen behandelt. Darüber hinaus muss das Parlament auch bei anderen Entscheidungen der EU seine Zustimmung geben, etwa wenn es um den EU-Beitritt neuer Staaten geht.

Demokratische Kontrolle

Im Rahmen der demokratischen Kontrolle übt das Europäische Parlament auf verschiedene Art und Weise Einfluss auf andere europäische Institutionen aus.

Eine neue EU-Kommission kann ihr Amt erst antreten, wenn das Parlament seine Zustimmung gegeben hat. Das Europäische Parlament kann außerdem mithilfe eines Misstrauensantrags die Kommission während ihrer Amtszeit dazu zwingen, ihr Amt niederzulegen. Weitere Kontrollmittel sind die regelmäßige Berichterstattung der Kommission an das Parlament und Anfragebeantwortungen. Das bedeutet, dass die direkt gewählten Abgeordneten des Parlaments schriftliche oder mündliche Anfragen an die Kommission stellen, die diese beantworten muss.

Die Parlamentspräsidentin/der Parlamentspräsident hat das Recht, zu Beginn jedes Europäischen Rats die Haltung des Parlaments darzulegen. Anschließend muss die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rats dem Parlament einen Bericht über die Sitzung vorlegen.

Die parlamentarische Kontrolle erstreckt sich auch auf den Rat der EU. Die Abgeordneten richten regelmäßig schriftliche oder mündliche Anfragen an den Rat und können darum bitten, neue politische Maßnahmen einzuleiten. Die hohe Vertreterin/der hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt außerdem an jenen Plenardebatten teil, die mit Außen-, Sicherheits- oder Verteidigungspolitik zu tun haben.

Darüber hinaus bearbeiten die Abgeordneten des EU-Parlaments Petitionen von EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern und setzen Untersuchungsausschüsse ein.

Haushaltskontrolle

Das Parlament verabschiedet jährlich gemeinsam mit dem Rat der EU den Haushalt der Europäischen Union. Der Haushaltsausschuss des Parlaments kontrolliert, wie die Haushaltsmittel ausgegeben werden und beurteilt jedes Jahr den Umgang der Kommission mit dem Vorjahreshaushalt.

Zusammensetzung und Europawahl

Die Zahl der Abgeordneten pro Mitgliedstaat richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerungszahl. Sie beträgt pro Mitgliedstaat mindestens sechs und höchstens 96 Abgeordnete. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt – anlässlich dieser wird die Abgeordnetenzahl der einzelnen Staaten für die kommenden fünf Jahre neu festgelegt. Seit dem Jahr 1979 werden die EU-Parlamentarierinnen/EU-Parlamentarier direkt gewählt. Dabei haben die Bürgerinnen/Bürger die Möglichkeit, Kandidatinnen/Kandidaten von Listen der nationalen Parteien zu wählen. Diese werden, nach Auszählung der nationalen Stimmen und deren Gewichtung, von den einzelnen Parteien nach Brüssel entsandt.

Die letzten Wahlen zum Europäischen Parlament fanden vom 23. Mai bis 26. Mai 2019 statt. Da nicht in allen Ländern der EU der Sonntag Wahltag ist, findet die Wahl zum Europäischen Parlament über einen festgesetzten Zeitraum statt. Der Wahltag in Österreich für die Europawahl 2019 war der 26. Mai 2019.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion