Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Das Recht am eigenen Bild
Das Recht am eigenen Bild ist wie das Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht. Es besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der/des Abgebildeten oder unter Umständen einer/eines nahen Angehörigen verletzt würden. Ob die Veröffentlichung eines Bildes zulässig ist, hängt davon ab, ob nach objektiven Gesichtspunkten schutzwürdige Interessen der/des Abgebildeten entgegenstehen.
Dabei sind nicht nur das Bild selbst, sondern auch Bildunterschriften, Begleittexte und der Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen. Bei einer nicht-genehmigten Verwendung von Personenbildern für Werbezwecke liegt regelmäßig eine Verletzung von Interessen der/des Abgebildeten vor.
Da schwer beurteilt werden kann, ob die Veröffentlichung eines Bildes jemanden verletzen könnte, sollte in jedem Fall die Zustimmung der/des Abgebildeten eingeholt werden.
Die Plattform "Mein Bild im Netz" der Internet Ombudsstelle beantwortet alle Fragen rund um das Thema "Bildveröffentlichungen und Persönlichkeitsrechte". Das vom Zukunftsprogramm der Arbeiterkammer geförderte Service berät zudem kostenlos über mögliche Maßnahmen, wenn Nutzerinnen/Nutzer mit unerwünschten Fotos oder Videos im Netz konfrontiert sind.
Wer selbst von der Veröffentlichung unerwünschter Bilder im Netz betroffen ist, sollte die folgenden Maßnahmen ergreifen:
- Websitebetreiber zur Löschung der Bilder auffordern
- Fotos und Bilder auf sozialen Netzwerken melden
- Beweise durch Screenshots sichern
- Internet Ombudsstelle kontaktieren
Hinweis
Bei Bildaufnahmen von Personen sind zusätzlich zu den beschriebenen urheberrechtlichen Aspekten auch datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion