Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Wahlberechtigung – Andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sind in Österreich grundsätzlich wahlberechtigt bei Gemeinderatswahlen (bzw. in Wien bei Bezirksvertretungswahlen) sowie bei Europawahlen.
Um an Gemeinderatswahlen (in Wien: Bezirksvertretungswahlen) teilnehmen zu können, werden Sie in der Regel von Amts wegen in die lokale Wählerevidenz bei Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde eingetragen.
Bei Europawahlen müssen Sie, um die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen, einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen. Anlässlich jeder Europawahl wird auf Basis der Europa-Wählerevidenz das aktuelle Wählerverzeichnis erstellt.
Voraussetzungen
Für die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz
- müssen Sie einen Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde haben und
- dürfen in Ihrem Herkunftsstaat nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Hinweis
Bei den Europawahlen haben nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger das Recht, wahlweise die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Herkunftslandes zu wählen. Bei der Antragstellung auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich geben Sie durch Ihre Unterschrift eine förmliche Erklärung ab, dass Sie die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen.
Der Antrag auf Erfassung in der Europa-Wählerevidenz ist jederzeit möglich. Die Eintragungen behalten für die Dauer Ihres Aufenthalts in Österreich (ununterbrochener Hauptwohnsitz) ihre Gültigkeit.
Zuständige Stelle
Die Gemeinde, in der die Antragstellerin/der Antragsteller den Hauptwohnsitz hat
- In Wien: die Magistratsabteilung 62 (→ MA 62)
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Bestätigung der Meldung
- Gegebenenfalls: Nachweis, in welchem Wählerverzeichnis des Herkunftsstaates Sie zuletzt eingetragen gewesen sind
Bei einem schriftlichen Antrag können die Dokumente als Kopie beigelegt werden.
Hinweis
Auf Wunsch kann die Vorlage der Bestätigung der Meldung durch Abfrage der Behörde im Zentralen Melderegister (ZMR) ersetzt werden.
Zum Formular
Wählerevidenz (Europawahlen) – Antrag auf Eintragung für Unionsbürger/innen (inklusive Europa-Wähleranlageblatt)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres