Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Allgemeines zum Radfahren

Definition Fahrrad

Unter Fahrrad, kurz Rad genannt, versteht man:

  • Ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Kraft angetrieben wird
  • Ein zweirädriges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (Roller)
  • Ein elektrisch angetriebenes Fahrrad oder Fahrzeug mit einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h (z.B. Elektrofahrrad)

Kinderfahrräder (= fahrzeugähnliches Kinderspielzeug mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 30 cm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von nicht mehr als 5 km/h), Kleinfahrzeuge und Microscooter gelten nicht als Fahrrad; für Scooter gelten eigene Bestimmungen.

BMX-Räder sind kleinere stabile Fahrräder, die meist mit 20-Zoll-Reifen ausgestattet sind. BMX steht für "Bicycle MotoCross" und bezeichnet eine Sportart, bei der verschiedene Tricks oder Stunts ausgeführt werden. Werden sie auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet, müssen sie den Bestimmungen der Fahrradverordnung entsprechen.

Wer darf Rad fahren?

Voraussetzungen für Radfahrerinnen/Radfahrer:

  • Mindestalter zwölf Jahre, mit Fahrradausweis zehn Jahre bzw. wenn das Kind das 9. Lebensjahr vollendet hat und die 4. Schulstufe besucht
  • Kinder unter zwölf Jahren, die keinen Fahrradausweis besitzen, müssen von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, beaufsichtigt werden
  • Alkohollimit 0,8 Promille (Alkoholbestimmungen)

Fahrrad und Umwelt

Das Fahrrad ist das erste und bis heute preiswerteste Individualverkehrsmittel. In Europa erlangte es seine größte Verbreitung in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel durch motorisierte Kraftfahrzeuge ersetzt. Erst mit dem wachsenden ökologischen Bewusstsein seit den 70er Jahren erlangte das Fahrrad in wohlhabenden Nationen Europas wieder eine etwas größere Bedeutung im städtischen Verkehr.

Da Kraftfahrzeuge zu den Hauptverursachern von Umweltverschmutzung und Klimaveränderung gezählt werden, sollte das Fahrrad wieder mehr ins Bewusstsein der Menschen vordringen.

Die in einer Stadt zurückgelegten Wege sind beispielsweise oft drei bis fünf Kilometer lang, also mit einem Fahrrad gut zu bewältigen. Als umweltfreundliches und energiesparendes Fortbewegungsmittel kann das Fahrrad dazu beitragen, die Kohlendioxid-Reduktion zu fördern. Es bilden sich durch Rad fahren keine Luftschadstoffe, kein Feinstaub und vor allem wird kein Lärm erzeugt. Zusätzlich hat Rad fahren Vorteile wie das Sparen von Zeit durch das Wegfallen der Parkplatzsuche oder die Verringerung von Gesundheitsproblemen (z.B. Herzinfarktrisiko) durch regelmäßige Bewegung.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur