Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Waffenrecht – Überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen
Kategorie | A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial) |
B | C |
---|---|---|---|
Bez./ Beispiele |
Maschinengewehre, Pumpguns | Revolver, Pistolen, Halbautomaten |
Büchsen Flinten |
Erwerb | grundsätzlich verboten |
nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) |
grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung Wochen ab Erwerb oder Weitergabe |
Besitz | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) | grundsätzlich ab 18 Jahren möglich |
Führen | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) | nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen |
Rechtsgrundlagen
Waffengesetz (WaffG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres