Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Ordentliche Gerichte
Gerichte sind staatliche Institutionen, die über zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Anklagen in einem förmlichen Verfahren entscheiden. Sie sind auf Grund der Gesetze eingerichtet und mit unabhängigen, unabsetzbaren, unversetzbaren, unparteiischen und nur an die Rechtsordnung gebundenen Richterinnen/Richtern besetzt.
Bezirksgerichte
Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie (unabhängig vom Streitwert) für bestimmte Arten von Rechtssachen (z.B. familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig. Die Bezirksgerichte sind auch im Strafrechtsbereich zur Entscheidung über alle Vergehen, für die eine bloße Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist, deren Höchstmaß ein Jahr nicht übersteigt, zuständig (z.B. fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl).
Landesgerichte
Die Landesgerichte (Gerichtshöfe erster Instanz) sind in erster Instanz für alle nicht den Bezirksgerichten zugewiesenen Rechtssachen zur Entscheidung berufen. Sie sind ferner in zweiter Instanz für die Behandlung der Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Bezirksgerichte zuständig.
Oberlandesgerichte
Auf der dritten Organisationsebene sind die vier Oberlandesgerichte (Gerichtshöfe zweiter Instanz) eingerichtet. Sie befinden sich in
- Wien (für Wien, Niederösterreich und Burgenland),
- Graz (für Steiermark und Kärnten),
- Linz (für Oberösterreich und Salzburg) sowie
- Innsbruck (für Tirol und Vorarlberg).
Diese Gerichtshöfe zweiter Instanz entscheiden in Zivil- und Strafsachen stets als Rechtsmittelgerichte. Daneben kommt diesen Gerichten besondere Bedeutung in der Justizverwaltung zu: Die Präsidentin/der Präsident des Oberlandesgerichts ist Leiterin/Leiter der Justizverwaltung aller in ihrem/seinem Sprengel gelegenen Gerichte. Dabei untersteht sie/er in dieser Funktion nur noch direkt der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz.
Oberster Gerichtshof
Oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen ist der Oberste Gerichtshof in Wien. Er wird – neben dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof – als Höchstgericht bezeichnet. Gegen seine Entscheidungen ist kein weiterer (innerstaatlicher) Rechtszug mehr möglich. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs trägt maßgeblich zur Wahrung der Rechtseinheit im gesamten Bundesgebiet bei.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Jurisdiktionsnorm (JN)
