Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S 

Hinweis:

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

 

 

 

 

Sandl 

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Sarleinsbach 

keine Vorgaben 

 

 

Sattledt 

Verordnung 

Betrieb von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotoren) 

verboten:

  • Samstag
    • ab 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Schardenberg 

keine Vorgaben 

 

 

Schärding 

Verordnung 

Rasenmähen 

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 20 bis 7 Uhr 
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Scharnstein 

Empfehlung

Verwendung von Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), oder Elektrorasenmäher, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
  • zusätzlich Samstags
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Scharten 

keine Vorgaben 

 

 

Schenkenfelden 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Schiedlberg 

keine Vorgaben

 

 

Schlatt 

keine Vorgaben 

 

 

Schleißheim 

Verordnung 

Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern und Rasentrimmern mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

gilt nicht für:

  • Maschinen die im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden
  • Ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion 

verboten:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Schlüßlberg 

keine Vorgaben 

 

 

Schönau im Mühlkreis 

keine Vorgaben 

 

 

Schönegg 

keine Vorgaben 

 

 

Schörfling am Attersee 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 12 bis 13 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Schwand im Innkreis 

Verordnung

Rasenmähen

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 20 Uhr
  • Samstag
    • ab 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Schwertberg 

keine Vorgaben

 

 

Seewalchen am Attersee 

Verordnung 

Verwendung von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotor) 

erlaubt:

  • Samstag
    • 7 bis 19 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Senftenbach 

keine Vorgaben 

 

 

Sierning 

Verordnung 

Rasenmähen 

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 17 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Sipbachzell 

keine Vorgaben 

 

 

Sonnberg im Mühlkreis 

keine Vorgaben 

 

 

Spital am Pyhrn 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

St. Aegidi 

keine Vorgaben 

 

 

St. Florian 

Verordnung 

Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Kreis- und Kettensäge, Kompressor, Pneumatik- und Hydraulikhammer, Laubbläser, Laubsammler und Schredder/
Zerkleinerer

verboten:

  • Samstag
    • ab 16 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

St. Georgen am Fillmannsbach

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

St. Georgen am Walde

keine Vorgaben

 

 

St. Georgen an der Gusen

keine Vorgaben

 

 

St. Georgen im Attergau

keine Vorgaben 

 

 

St. Gotthard im Mühlkreis 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

St. Johann am Wimberg

keine Vorgaben 

 

 

St. Leonhard bei Freistadt

keine Vorgaben

 

 

St. Marien  Empfehlung Rasenmähen

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 13 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

St. Marienkirchen am Hausruck

keine Vorgaben 

 

 

St. Marienkirchen bei Schärding 

keine Vorgaben 

 

 

St. Martin im Innkreis 

keine Vorgaben 

 

 

St. Martin im Mühlkreis Empfehlung Garten- und Pflegearbeiten, die starken Lärm im Siedlungsbereich

zu unterlassen:

  • täglich
    • zur Mittagszeit
  • Montag bis Freitag
    • ab 19 Uhr
  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

St. Nikola

Verordnung 

Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Gartenhäcksler 

verboten:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

St. Oswald bei Haslach 

keine Vorgaben 

 

 

St. Pantaleon

Verordnung 

Verwendung bzw. Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

gilt nicht für: Verwendung bzw. Betrieb im Rahmen eines Gewerbe-, und Industriebetriebes und die ortsübliche
land-, und forstwirtschaftliche Produktion

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 9 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

St. Peter am Hart

Verordnung 

Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) 

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 19 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

St. Peter am Wimberg

keine Vorgaben 

 

 

St. Radegund

keine Vorgaben 

 

 

St. Thomas

keine Vorgaben 

 

 

St. Thomas am Blasenstein

keine Vorgaben 

 

 

St. Ulrich bei Steyr

Verordnung

Rasenmähen mit motorbetriebenen Rasenmähern

verboten: 

  • Montag bis Freitag
    • ab 19 Uhr
  • Samstag
    • ab 14 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

St. Ulrich im Mühlkreis

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

St. Veit im Innkreis

keine Vorgaben 

 

 

St. Veit im Mühlkreis 

Empfehlung

Rasenmähen

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

St. Willibald 

keine Vorgaben 

 

 

Steegen

keine Vorgaben 

 

 

Steinbach am Ziehberg 

Empfehlung 

Gebrauch von motorbetriebenen Gartengeräten 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
  • Samstag
    • ab Mittag
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Steinerkirchen an der Traun 

Verordnung 

Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Kreissägen 

verboten:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Steinshaus 

Verordnung 

Betrieb von Rasenmähern, die von Verbrennungs- oder Elektromotoren angetrieben werden

verboten:

  • Samstag
    • 15 bis 24 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Steyr

Verordnung

Verwendung bzw. Betrieb von lärmerregenden Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungs- oder Elektromotoren, insbesondere von Rasenmähern (z.B. Benzinrasenmäher)

zusätzlich:

Verwendung von mit Verbrennungs-motoren angetriebenen Modellflugkörpern oder sonstigen Modellfahrzeugen sowie Motorsensen, Laubsaugern, Kreis- und Motorsägen, Pressluftkompressoren, Trenn-, Fräs-, Bohr-, Hobel-, und Schleifmaschinen sowie von Abfall- und Holzzerkleinerungs-anlagen, sofern sie nicht im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • bis 7 Uhr
    • ab 20 Uhr
  • Samstag
    • bis 8 Uhr
    • ab 16 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Steyregg 

Verordnung 

Rasenmähen 

verboten:

  • Samstag
    • ab 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Straß im Attergau 

keine Vorgaben 

 

 

Stroheim 

keine Vorgaben 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 23.08.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion