Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Lebensmittel
Hinweis
Diese Bestimmungen gelten nur für die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern. Im Europäischen Binnenmarkt gilt der freie Warenverkehr.
Viele Lebensmittel, die für den Eigenbedarf verwendet werden, dürfen nur in gewissen Mengen eingeführt werden:
Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse, andere tierische Erzeugnisse (z.B. Eier, Fisch etc.): Informationen zu den einzelnen Beschränkungen sind im Dokument "Veterinärbestimmungen für Waren tierischen Ursprungs für den persönlichen Verbrauch bei der Einreise aus Drittstaaten oder aus EU-Staaten" aufgelistet.
Für die Einfuhr größerer Mengen benötigen Sie entsprechende Bescheinigungen bzw. Zeugnisse und die Einfuhr ist darüber hinaus nur bei bestimmten Zollstellen möglich.
Wenn in Ihrem Urlaubsland eine Tierseuche ausgebrochen ist oder Pflanzenschädlinge aufgetreten sind, können zur Verhinderung des Einschleppens – auch kurzfristig – Einfuhrverbote verhängt werden.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kanarischen Inseln und die französischen überseeischen Departments sowie Ceuta und Melilla die Gesundheit von Pflanzen betreffend (phytosanitär) als Drittländer gelten.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen