Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Diebstahl

Wegen Diebstahl macht sich eine Person strafbar, wenn sie eine fremde bewegliche Sache einer/einem anderen wegnimmt. Voraussetzung für die Strafbarkeit ist der Vorsatz, sich oder eine dritte Person durch die Zueignung der fremden beweglichen Sache unrechtmäßig zu bereichern.

Die Täterin/der Täter benötigt für den Diebstahl sowohl einen Zueignungs- als auch einen Bereicherungsvorsatz. Ein Zueignungsvorsatz ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Täterin/der Täter die weggenommene Sache verkaufen oder behalten möchte. Ein Bereicherungsvorsatz liegt dann vor, wenn die Diebin/der Dieb den Wert der gestohlenen Sache in das eigene Vermögen überführen will.

Gegenstand eines Diebstahls sind fremde bewegliche Sachen (z.B. Tasche, Ring, Uhr), die nicht ganz wertlos sind und im Gewahrsam einer anderen Person stehen. Wertlos sind beispielsweise Sachen, für die man aus wirtschaftlicher Sicht kein Geld ausgeben würde. An wertlosen Sachen kann kein Diebstahl begangen werden (z.B. Wegnahme einer alten Zeitung).

Fremd sind Sachen dann, wenn sie im Allein- oder Miteigentum einer anderen Person stehen.

Hinweis

Kein Diebstahl ist die Wegnahme von Bankomat- und Kreditkarten (sog. unbare Zahlungsmittel); in diesem Fall macht sich eine Person wegen Entfremdung unbarer Zahlungsmittel strafbar.

Strafrahmen

Für Diebstahl ist eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vorgesehen.

Höhere Strafen sind beim "schweren Diebstahl", beim "Diebstahl durch Einbruch oder mit Waffen", beim "gewerbsmäßigen Diebstahl", beim "Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung" sowie beim "räuberischen Diebstahl" vorgesehen.

Ein "schwerer Diebstahl" liegt beispielsweise dann vor, wenn der Diebstahl an einer Sache begangen wird, deren Wert 5.000 Euro übersteigt. In diesem Fall ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorgesehen. Eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren kann durch ein Strafgericht dann verhängt werden, wenn eine Sache, deren Wert 300.000 Euro übersteigt, gestohlen wird.

Rechtsgrundlagen

§§ 127, 128 Strafgesetzbuch (StGB)

Letzte Aktualisierung: 17. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion