Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Kfz-Import aus Drittländern

Kauf des Kfz in einem Drittland

Möchten Sie ein Kfz, z.B. ein Auto oder ein Motorrad, aus dem Nicht-EU-Ausland importieren, müssen Sie die jeweiligen Zollbestimmungen beachten.

Achtung

Im Gegensatz zum Import aus einem EU-Land ist beim Import aus einem Drittland Einfuhrumsatzsteuer (→ USP) und gegebenenfalls Zoll zu entrichten.

Folgende Papiere sollten Sie von der ausländischen Verkäuferin/vom ausländischen Verkäufer erhalten:

  • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
  • Wenn vorhanden: EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)
  • Wenn möglich: Ausfuhrerklärung
    Mit einer zollamtlich bestätigten Ausfuhrerklärung kann eine eventuell bezahlte Mehrwertsteuer von der ausländischen Händlerin/vom ausländischen Händler refundiert werden.
  • Eventuell Präferenznachweise
    Mit einem zollamtlich bestätigten Präferenznachweis sind gegebenenfalls Zollbegünstigungen möglich.

Es wird empfohlen, bei einem Privatkauf eine Unterschriftsbeglaubigung für den Kaufvertrag im Kaufland anfertigen zu lassen (z.B. von einem Gericht oder von einer Notarin/einem Notar).

Zollformalitäten an der ausländischen Grenze

  • Die Ausfuhrerklärung bestätigen lassen,
  • beglaubigten Kaufvertrag oder saldierte Rechnung und
  • Nachweis des im Ausland entrichteten Entgelts vorlegen.

Achtung

Wenn kein Kaufpreis bezahlt wurde (z.B. Schenkung) oder der Preis im Kaufvertrag von den Zollbeamtinnen/Zollbeamten angezweifelt wird, wird ein Schätzgutachten einer/eines österreichischen, gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

Zollformalitäten an der österreichischen Grenze (oder EU-Außengrenze)

Für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs aus einem Drittland sind nachstehende Unterlagen bzw. Zollformalitäten erforderlich:

  • Wertnachweis (Rechnung mit Zahlungsvermerk, Kaufvertrag)
  • Versandanmeldung (elektronisch)
  • Einfuhranmeldung (Verzollungsantrag (elektronisch))
  • Gegebenenfalls Präferenznachweis zur Erlangung eines begünstigten Zollsatzes (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis zu einem Wert von 6.000 Euro Ursprungserklärung auf der Rechnung)

An Abgaben sind zu entrichten:

  • 10 Prozent Zoll vom Wert des Kraftfahrzeugs (Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt) bis zur Zollgrenze (Kaufpreis plus Lieferungskosten bis zur EU-Außengrenze)
  • Bei der Einfuhr aus bestimmten Drittländern (z.B. Schweiz, Norwegen) besteht bei Vorliegen eines Präferenznachweises Zollfreiheit.
  • 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Kraftfahrzeugs frei Bestimmung (Kaufpreis + Lieferungskosten + Zollbetrag)
  • Normverbrauchsabgabe
    Diese ist im Falle der Zulassung des Kraftfahrzeugs beim zuständigen Finanzamt (→ BMF) zu entrichten.

Amtswege in Österreich

Hinweis

Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen sind bei den technischen Prüfstellen des Amtes der Landesregierung verfügbar.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 5. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen