Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Überstellung des Kfz nach Österreich
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Soll ein Kfz, z.B. ein Auto, nach Österreich überstellt werden, muss es mit einem Kennzeichen versehen und versichert sein. Folgende Möglichkeiten bieten sich an:
- Ausländisches Überstellungskennzeichen
Die ausländische Händlerin/der ausländische Händler besorgt ein Export- oder Überstellungskennzeichen mit entsprechender kurzzeitiger Haftpflichtversicherung. In Österreich darf damit grundsätzlich während der Dauer der Gültigkeit dieser ausländischen Kennzeichen, aber nicht länger als vier Wochen lang gefahren werden. Die Frist kann um weitere vier Wochen verlängert werden, wenn es zu Wartezeiten durch die Behörde kommt, wobei auch die ausländische Frist zu beachten ist. Es gilt jene Frist, deren Ablauf zuerst eintritt. - Österreichisches Überstellungskennzeichen
Das grüne Überstellungskennzeichen beantragen Sie in Österreich. Es wird für höchstens 21 Tage ausgegeben. - Österreichisches Probefahrtkennzeichen
Das blaue Probefahrtkennzeichen ist nicht in allen EU-Ländern zulässig. - Reguläres ausländisches Kennzeichen (Zulassung im Ausland) oder reguläres österreichisches Kennzeichen (Zulassung in Österreich vor der Überstellung)
- Auf einem Anhänger oder Schleppen mit Seil
Tipp
Besorgen Sie sich am besten über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen.
Zusätzliche Informationen
Da die EU eine Zollunion ist, sind beim Importieren von Kraftfahrzeugen (z.B. Auto oder Motorrad) aus EU-Mitgliedstaaten keine Zollabgaben zu entrichten.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur