Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Ablöse
Unter einer Ablöse versteht man eine einmalige Zahlung, die im Zusammenhang mit der Übernahme einer Mietwohnung geleistet wird, etwa für Möbel oder bauliche Veränderungen. So kann z.B. eine Käuferin/ein Käufer für eine eingebaute Küche oder für eine neu installierte Heizung Ablöse zahlen. Ob eine solche Zahlung zulässig ist, hängt vom Mietrecht ab.
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) sind Ablösen für die bloße Wohnungsüberlassung, für den Verzicht auf Kündigungsgründe oder für gesetzlich ohnehin bestehende Rechte unzulässig. Solche Vereinbarungen sind nichtig, und bereits geleistete Zahlungen können innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden.
Erlaubt sind Ablösen, wenn eine konkrete Gegenleistung besteht und der verlangte Betrag sachlich gerechtfertigt ist. Typische Beispiele dafür sind Möbel zum Zeitwert oder Verbesserungen, die für nachfolgende Mieterinnen/Mieter einen Nutzen bringen. Die Zahlung muss dabei angemessen sein.
Mieterinnen/Mieter können unter bestimmten Voraussetzungen eine Investitionsablöse verlangen, wenn sie selbst Verbesserungen durchgeführt haben. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen wesentlich waren, in den letzten 20 Jahren erfolgt sind und auch weiterhin von Nutzen sind.
Unzulässige Zahlungen können rechtlich angefochten werden. Betroffene können sich an die Arbeiterkammer, die Mietervereinigung, den österreichischen Mieter- und Wohnungseigentümerbund oder eine Wohnberatungsstelle wenden. Für Vermieterinnen/Vermieter bietet die Wirtschaftskammer Beratung an.
Weiterführende Links
- Arbeiterkammer (→ AK)
- Mietervereinigung Österreichs (→ MVÖ)
- Österreichischer Mieter- und Wohnungseigentümerbund (→ ÖMW)
- Wohnberatungsstellen
- Wirtschaftskammer Österreich (→ WKO)
- Ablöserechner (→ Stadt Wien)
Rechtsgrundlagen
Mietrechtsgesetz (MRG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz