Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Gewaltformen an Kindern und Jugendlichen erkennen
Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird.
Woran kann wahrgenommen werden, dass Gewalt an Kindern ausgeübt wird?
Körperliche Gewaltausübungen hinterlassen oft sichtbare Spuren am Körper des Opfers. Doch Vorsicht: Verletzungen müssen nicht unbedingt ein Hinweis auf Gewalt sein!
Vernachlässigung kann zu körperlichen Reaktionen des Kindes, aber auch zu psychischen Erkrankungen führen.
Kein Verhalten beweist mit Sicherheit sexuellen Missbrauch, eindeutige Symptome gibt es nicht. Eines ist aber sicher: Jeder Missbrauch ruft beim Kind Verhaltensänderungen hervor.
Die nachstehenden Anzeichen können auf eine Gewaltanwendung hinweisen:
- Kinder machen Andeutungen.
- Deutliche Verhaltensänderungen sind zu erkennen (Kinder werden besonders ruhig oder lebhaft, weinerlich, aggressiv, anhänglich, abweisend etc.).
- Kinder weigern sich, am Turn- und Schwimmunterricht teilzunehmen; sie wollen sich nicht vor anderen umziehen.
- Kinder haben eine Abneigung gegen Berührungen.
- Kinder werden plötzlich von Alpträumen geplagt, plötzliches Einnässen, Nägelbeißen und Selbstverletzungen treten auf.
- Versteckte oder offene sexualisierte oder gewaltgeprägte Äußerungen beim Spielen fallen auf.
Achtung
Das Vorliegen solcher Anzeichen kann, muss aber nicht auf Gewalt am Kind hindeuten! Es ist daher wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen. Verhaltensänderungen des Kindes oder körperliche Symptome können auch durch andere (familiäre) Ereignisse begründet sein.
Tipp
Zögern Sie nicht, die Unterstützung spezialisierter öffentlicher oder privater Kinderschutzeinrichtungen in Anspruch zu nehmen!
Auf dem Portal "gewaltinfo.at" finden sich umfassende Informationen, die dabei helfen sollen, Gewalt zu erkennen und für sich selbst oder für andere Hilfe zu holen.
Weitere Informationen, wichtige Tipps und Telefonnummern finden sich auf oesterreich.gv.at unter "Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt".
Weiterführende Links
- gewaltinfo.at
- Broschüre "(K)ein sicherer Ort" (die Broschüre enthält Informationen über Handlungsmöglichkeiten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt